Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat die Anzahl der Beschäftigten im Jahre 2010, die einen Niedriglohn erhalten, gegenüber dem Jahr 2006 um 1,9 Prozent zugenommen. Im Jahre 2006 lag die Quote der Beschäftigten mit einem Niedriglohn bei 18,7 Prozent. Im Jahre 2010 stieg der Anteil hingegen um 1,9 Prozent auf 20,6 Prozent. Dies bedeutet umgerechnet, dass jeder fünfte Arbeitnehmer in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten einen Niedriglohn als Vergütung für seine Arbeit erhält.

Niedriglohn bedeutete im Jahre 2010 einen Verdienst von weniger als 10,36 Euro Brutto je Stunde. Insgesamt wird von einem Niedriglohn gesprochen, wenn der Verdienst eines Arbeitnehmers geringer als zwei Drittel des gesamten durchschnittlichen Verdienstes aller Beschäftigten ist. Dieser Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten wird auch als Medianverdienst bezeichnet.


Besonders häufig von einem Niedriglohn betroffen sind gemäß dem Statistischen Bundesamt Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes und den aktuellen Tarifverträgen wie dem TVöD und TV-L, zu 87 Prozent Taxifahrer, zu 85,6 Prozent Friseure und zu 81,5 Prozent Reinigungsfachkräfte. Zudem müssen sich häufig auch Beschäftigte im Gaststättengewerbe, in Kinos, Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden pro Woche, befristete Beschäftigte, Zeitarbeiter und Mini-Jobber mit einem Niedriglohn zufrieden geben.


Nach Aussagen des Präsidents des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, setzt sich mit der weiter ansteigenden Quote im Niedriglohnsektor ein "langfristiger Trend" fort. 

Quelle: de.nachrichten.yahoo.com