Damit könnte bald Schluss sein, denn eine eingereichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtet sich gegen die ungleiche Berechnung zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Privatsektor.
Das Gericht hat bisher noch nicht über den Fall entschieden, jedoch rät der Bund der Steuerzahler, die für den öffentlichen Dienst geltenden 35 Cent in das vorgesehene Feld der Einkommenssteuererklärung für 2010 einzutragen. Denn sollte das Gericht sich zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden, so würden diese mehr Geld zurückbekommen, jedoch nur dann, wenn diese vorab einen Einspruch eingelegt haben.
Das Finanzamt wird zur Berechnung die derzeitigen 30 Cent heranziehen, da noch kein gültiges Urteil vorliegt. Gegen den Bescheid können Arbeitnehmer einen Einspruch einlegen. Sollte das Gericht dann für alle Beschäftigten (Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst usw.) einen höheren Bemessungssatz festlegen, so können diejenigen mehr Geld erwarten, die gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hatten.
Quelle: wirtschaft.t-online.de