Laut einer Studie des WSI soll jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) Daten von Beschäftigten nicht wie in den Datenschutzgesetzen verankert, streng geheim und unter Ausschluss Dritter behandeln, sondern vielmehr diese für rechtswidrige Nachprüfungen bzw. rechtswidrigem Umgang missbrauchen.

Häufig sind größere Unternehmen betroffen

Die Vorschriften werden insbesondere bei größeren Betrieben verletzt. Jedes vierte Unternehmen sei davon betroffen. Grund dafür ist unter anderem die weit verbreitete Digitalisierung der Arbeitnehmerdaten. Dies verführe öfter zu unerlaubten Speicherungen von beispielsweise Krankendaten oder anderweitigen Daten als bei kleineren Betrieben. Jedoch gibt es auch in kleineren Betrieben Fälle von Missachtungen des Datenschutzgesetzes, wobei diese nicht in der Studie erfasst wurden.

Quote des Missbrauchs dürfte höher liegen

Laut dem Forscher Martin Behrens dürfte die Quote des Missbrauchs von Daten deutlich höher liegen, da einerseits kleinere Unternehmen nicht in der Studie erfasst wurden und andererseits Betriebsräte nicht von jedem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erfahren.

Datenschutzverstöße lassen sich oft bei schlechter Unternehmensführung finden

Ebenso verbindet Behrens Datenschutzverstöße mit schlechter Unternehmensführung wie er in seinem Standpunkt verdeutlicht:

"Es fällt auf, dass die Missachtung von Datenschutzvorschriften häufig gemeinsam mit weiteren Problemen der betrieblichen Sozialordnung auftritt. Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen werden und das Betriebsklima schlechter geworden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz."

Transparente Regelungen zum Datenschutz werden zunehmend gefordert

Behrens fordert aufgrund des weit verbreiteten Phänomens der Datenschutzverstöße  „auch außerbetrieblich durchsetzbare, transparente Regelungen des Datenschutzes“, welche im Datenschutz mit berücksichtigt werden sollten.

Datenschutz ist bereits gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber

Der Umgang mit Daten von Arbeitnehmern ist bereits gesetzlich verankert. Wenn Arbeitgeber die Datenschutzregelungen nicht korrekt einhalten, drohen Sanktionen und Bußgelder. Der Datenschutz und die analoge und digitale Informationsverarbeitung in Unternehmen ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Unternehmen dürfen keine Daten von Arbeitnehmern wahllos erheben und verarbeiten. Für eine Datensammlung muss ein konkreter Grund vorliegen. 


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