Unter den zwanzig Bausparkassen, die es in der Bundesrepublik gibt, sind acht öffentlich-rechtliche und zwölf private. Letztere haben einen Marktanteil, der ca. zwei Drittel beträgt. Bei Vertragsabschluss wurden Guthabenzinsen von 3,5% bis 4% vereinbart. Vor zwanzig Jahren war das unter dem Marktniveau, heute ist die Situation jedoch verändert. Es wird geschätzt, dass es in Deutschland ca. 30 Mio. Bausparverträge gibt, die bereits vor über zwanzig Jahren abgeschlossen wurden. Für Kunden war es also in Zeiten der Nullzinsen sehr lukrativ, ihre Ersparnisse hochverzinst bei den Banken zu lassen.

Zinstief bringt Banken in Schwierigkeiten

Die Kreditinstitute haben aber bei dem derzeitigen Zinstief große Schwierigkeiten, den damals vereinbarten Guthabenzins zu erwirtschaften. Die Bausparkassen sahen sich daher unter Druck.

Wenn man die Bilanzen der Jahre 2011 und 2015 vergleicht, kann man die schrumpfenden Zinseinnahmen feststellen. So nahmen private Bausparkassen 2011 ca. zwei Mrd. Euro mehr ein, als sie für Zinsen ausgegeben hatten. m Jahr 2015 waren es nur noch 1,5 Mrd.

Bausparkassen dürfen Vermögen freier anlegen

Bisher besagte das Bausparkassengesetz, dass die Kassen nicht frei entscheiden können, wo sie ihr Vermögen anlegen, da sie sonst eventuelle Darlehen nicht auszahlen könnten. Aber schon seit Ende des Jahres 2015 bekamen sie die gesetzliche Möglichkeit, Wohnraum höher zu beleihen, wenn dieser eigens genutzt wird.

Zudem waren die Verbraucher auch nicht verpflichtet, zusammen mit dem Kredit eine Risikoversicherung zu unterschreiben, was von vielen Kunden als attraktiv und günstig empfunden wurde.

Ab diesem Jahr haben Bausparkassen das Recht, ihre Vermögen bei höherer Rendite unterzubringen, zum Beispiel auch bis zu 5% in Aktien. Das war ihnen zuvor nicht gestattet.

Keine akute Notlage

Diese neuen Regelungen würden aber hauptsächlich als Perspektive gesehen. Momentan gäbe es zwar keine akute Notlage, aber man wolle dennoch Stabilität bewahren, so die Bausparkassen.