Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken und Sparkassen vielen Kunden, die einen Kredit aufgenommen hatten, die Bearbeitungsgebühren erstatten. Es handelt sich dabei um eine Summe von etlichen Milliarden Euro, die die Banken und Sparkassen an ihren Kunden zurückzahlen müssen. Allein fast zwei Millionen mal wurden die Musterbriefe von Stiftung Warentest angeklickt. Ombudsmänner, Banken und Sparkassen sind nun dabei, die Erstattungsanträge abzuarbeiten.

Prüfung der Kreditwürdigkeit stellt keine Dienstleistung dar

Hintergrund für die insgesamt vier Urteile waren Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Bankkunden, die Klage gegen die geforderten Bearbeitungsgebühren eingelegt hatten. Das Gericht urteilte zugunsten der Bankkunden. Als Begründung gab der Bundesgerichtshof an, liegt es im eigenen Interesse, die Bonität des Kunden zu prüfen. Somit sei dies keine separate Dienstleistung und darf demnach auch nicht extra berechnet werden. Bearbeitungsgebühren seien nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens. Lediglich mit dem Kreditabschluss und der Vorbereitung eines Kreditvertrages würde der Bank Zinsen zustehen.

Bearbeitungsgebühren dürfen zurückverlangt werden

Die Möglichkeit der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren beginnt mit der dreijährigen Frist ab Ende 2011. Bankkunden, die Ende 2011 einen Kredit abgeschlossen hatten, konnten bis Ende 2014 noch ihre Kreditgebühren zurückverlangen. Viele Bankkunden nutzten dies auch und luden sich millionenfach Musterbriefe, die online verfügbar sind, herunter. Banken und Sparkassen steht ein Ansturm von Rückforderungen bevor. Aber auch Anwälte und Ombudsmänner sind von der Mehrarbeit betroffen.

Banken müssen Kunden auch Zinsen zahlen

Jedoch nicht jede Bank zahlt auch ihren Bankkunden die nicht rechtens einbehaltenen Kreditgebühren anstandslos zurück. Einige Banken versuchten, Kunden abzuwimmeln. Teilweise sogar mit haarsträubenden Methoden und Ausreden, wie Stiftung Warentest bekannt gibt. Jedoch sollten sich Kunden nicht einfach abwimmeln lassen und auf die Rückzahlung der Kreditgebühren bestehen. Zudem haben sie Anspruch auf Zinszahlungen in Höhe von 5 Prozent­ über dem Basiszins­satz.

Sonderfälle werden noch vor Gericht verhandelt

Bei über 100 Fällen steht ein Urteil vom Bundesgerichtshof noch aus. Dies sind Sonderfälle, die erst noch verhandelt werden müssen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob alle KfW-Kredite und Bauspardarlehen ebenso von den Urteilen betroffen sind.

Quelle: test.de

 

Siehe auch:

RotBearbeitungsgebühren - Kreditgebühren von der Bank zurückfordern