Erhalte ich Bruttolohn oder Nettolohn ausgezahlt?

Grundsätzlich wird der Nettolohn ausgezahlt. Der Nettolohn ist das Gehalt, welches bereits bereinigt ist, sprich sämtliche Sozialabgaben und Steuern wurden bereits abgezogen. Der Bruttolohn ist das Gehalt, welches vom Arbeitgeber vertraglich festgesetzt und gezahlt wird. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht das komplette Gehalt, wie im Arbeitsvertrag festgelegt, auszahlen. Er muss vom Bruttolohn Steuern und Sozialabgaben an die entsprechenden Behörden und Instanzen abführen. Das Geld, welches dann schließlich ausgezahlt wird, wird als Nettolohn bezeichnet.

Was beinhalten die Sozialabgaben?

Bei den Sozialabgaben handelt es sich um Beiträge, die vom Arbeitnehmer an den entsprechenden Sozialversicherungsträger zu entrichten sind. Unter den Sozialabgaben fallen demnach alle Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Muss ich den Solidaritätsbeitrag zahlen?

Ja und Nein. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die vom Bundesverfassungsgericht als zulässig eingestuft wurde. Der Soli wurde 1991 im Rahmen der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Mit dem Zuschlag sollen die hohen Kosten gestemmt werden, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind. Die Höhe des Solidaritätszuschlags betrug bis 31.12.2020 5,5 Prozent der entsprechenden Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage können die Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer sein.
Geringverdiener, bei denen die festgesetzte Jahreseinkommensteuer 972,00 Euro (Alleinveranlagung) oder 1.944,00 Euro (gemeinsame Veranlagung) nicht überschritt, waren von der Abgabe befreit.

Seit 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag erst erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 16.956 Euro pro Jahr, sprich 1.413 Euro pro Monat beträgt oder bei Zusammenveranlagung (bzw. in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33.912 Euro pro Jahr, sprich 2.826 Euro pro Monat.

Kann ich mir eine Steuerklasse aussuchen?

In der Regel ist dies möglich, sofern die Voraussetzungen für die gewählte Steuerklasse gegeben sind. Jede Steuerklasse ist für bestimmte familiäre Konstellationen, Einkommenshöhen und steuerliche Veranlagungen vorgegeben. Somit werden Geschiedene und Singles in die Steuerklasse 1 eingestuft. Partner, bei denen das Gehalt annähernd identisch ist, können sich in die Steuerklasse 4 einstufen lassen. Partner, bei denen einer der beiden wesentlich mehr verdient als der andere Partner, können die Steuerkombination 3/5 wählen. Personen mit mehreren Nebenjobs werden in die Steuerklasse 6 eingestuft. Ausführliche Informationen finden Sie unter: 

RotSteuerklassen Übersicht

Benötige ich noch eine Lohnsteuerkarte?

Nein. Bis 2010 wurde die Lohnsteuerkarte von der zuständigen Gemeinde ausgestellt. Diese wurde dann an den Arbeitnehmer gesendet. Der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber übergeben, welcher dann sämtliche Einnahmen und Abgaben auf der Karte vermerkt hatte. Im Jahr 2011 wurde die Lohnsteuerkarte vom Jahr 2010 weiter verwendet. Ab 2012 wurde die Karte in Papierform abgeschafft. Seitdem wird keine Lohnsteuerkarte mehr benötigt.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle beruflichen Aufwendungen des Arbeitnehmers. Dazu gehören vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Weiterbildungskosten, Arbeitsmittel, ein häusliches Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung und Lehrbücher. Sämtliche Werbungskosten müssen bei Geltendmachen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung belegt werden.

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben zählen sämtliche Ausgaben, die nichts mit dem Beruf zu tun haben und nicht als Werbungskosten gelten. Darunter fallen beispielsweise Spenden und Aufwendungen für die Altersvorsorge. Aber auch zu hohe Krankheitskosten, wie Zahnarztkosten, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kann ich meinen Lohn selbst ausrechnen?

Ja, dies ist beispielsweise mit einem Gehaltsrechner möglich.

Ist das Ergebnis vom Gehaltsrechner genau?

Der Gehaltsrechner bestimmt in der Regel den Lohn annähernd genau. Es kann jedoch zu minimalen Abweichungen kommen. Entscheidend ist auch, wie genau die Daten vorher in den Rechner eingegeben wurden.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto-Netto-Rechner und Gehaltsrechner?

Im Prinzip gibt es keinen großen Unterschied. Beide Rechner basieren darauf, dass der Bruttolohn und einige persönliche Angaben eingegeben werden. Am Schluss wird das Nettogehalt berechnet. Der Brutto-Netto-Rechner kann demnach als Synonym für den Gehaltsrechner gebraucht werden. Je nach Ausführung der Rechner kann es natürlich auch Abweichungen geben.