Im öffentlichen Dienst gehören, ebenso wie in der Privatwirtschaft, Kettenverträge zunehmend zum Alltag. Mit Kettenverträgen versuchen Arbeitgeber sich lediglich befristet an den Abeitnehmer zu binden und können nach Ablauf des Arbeitsvertrages einen neuen Vertrag mit geänderten Konditionen erstellen. Ein ganz klarer Vorteil für Arbeitgeber. Denn sie können somit im nächsten Vertrag einen niedrigeren Lohn zahlen, sofern der Arbeitnehmer den Vertrag unterschreibt.

Für Arbeitnehmer bedeuten Kettenverträge jedoch Unsicherheit und auch teilweise andere Konditionen und Arbeitsbedingungen im Gegensatz zu festangestellten Kollegen. Diese Struktur wird eben auch häufig im öffentlichen Dienst angewandt. So auch zum Beispiel bei einer Lehrerin aus Bergisch Gladbach. Diese hatte 13 befristete Zeitarbeitsverträge erhalten und unterrichtete für sechseinhalb Jahre fortlaufend an einer Hauptschule in Bergisch Gladbach. Sie wollte einen weiteren Arbeitsvertrag nicht zustimmen und forderte eine Festanstellung vom Land vor Gericht.

Das Land Nordrhein-Westfalen scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Richter teilten mit, dass eine Festanstellung nach sechseinhalb Jahren fortlaufend ohne Pause an der gleichen Schule diese rechtfertigen würde. Die Lehrerin hatte bis zum Jahre 2010 dort gearbeitet.

NRW missbraucht Gestaltungsmöglichkeiten bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hatte schon im dritten Quartal 2013 dem Land Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass dieses seine Möglichkeiten zur Gestaltung im Rahmen der Befristung von Arbeitsverträgen im missbräuchlichen Sinne nutzen würde (Az: 13 Sa 659/10). Eine Revision wurde nicht statt gegeben. Auch vor dem Bundesarbeitsgericht bekam das Land kein Recht. Auch hier wurde ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten dem Land vorgehalten.

Urteil der beiden Gerichte kann weitere Klagen nach sich ziehen

Insgesamt gesehen beschäftigt das Land NRW 4,5 Prozent seiner rund 330.000 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit lediglich befristeten Arbeitsverträgen. Umgerechnet entspricht die 4,5-prozentige Quote rund 15.000 Personen, die befristet, zum Teil bereits wiederholt seit Jahren, angestellt sind.

Befristete Arbeitsverträge zumeist im Schulbereich

Der größte Anteil von befristeten Arbeitsverträgen findet sich nach Angaben der Staatskanzlei im Schulwesen.  In diesem Bereich sind etwa 12.000 von rund 182.000 Lehrern im Hauptamt befristet angestellt. Dies sind umgerechnet rund 6,7 Prozent. Der größte Anteil der befristet eingestellten Lehrer sind Lehrkräfte für Vertretungsstunden.

Justizbereich von Kettenverträgen befreit

In anderen Bereichen des Landes haben weitere 2.742 Mitarbeiter einen befristeten Arbeitsvertrag vom Land erhalten. Besonders der Justizbereich war betroffen. Hier hat das Land NRW Kettenverträge weitestgehend beendet und rund 550 zusätzliche Tarifstellen geschaffen. Die Arbeitsstellen mit Tarifvertrag sind vornehmlich für Service- und Assistenzkräfte vorgemerkt. Arbeitnehmer, die im Jahre 2010 und 2011 noch befristet angestellt waren, erhielten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ebenso wurden in diesem Bereich auch Auszubildende mit einer Eignung unbefristet weiterbeschäftigt.

Quelle: haufe.de