Neuer 20-Euro-Schein kommt

Am 25. November 2015 wird der neue 20-Euro-Schein eingeführt. Die Oberfläche des neuen 20-Euro-Scheins ist mit einem Speziallack überzogen, damit der Geldschein haltbarer und glatter wird. Des Weiteren wird ein neues Sicherheitsmerkmal eingeführt: ein Hologramm.

Das Hologramm ist so aufgebaut, dass das Fenster im Hologramm auf dem Silberstreifen durchsichtig wird, wenn man es gegen das Licht hält. Es kommt dann das Abbild der mythologischen Gestalt der Europa zum Vorschein.

Bisher war der 20-Euro-Schein der am häufigsten gefälschte Geldschein. Wie eine Auswertung der EZB aus dem Jahr 2014 ergab, entfallen 60 Prozent aller Fälschungen auf den 20-Euro-Schein.

Alle übrigen Sicherheitsmerkmale des neuen Geldscheins sind identisch mit den schon eingeführten neuen 5-Euro-Scheinen und 10-Euro-Scheinen.

Einzugsbestätigung muss beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden

Ab dem 01. November muss eine Einzugsbestätigung vorgelegt werden, wenn man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden möchte. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Eine Bestätigung des Einzugs seitens des Hausverwalters oder Vermieters muss ebenso in dieser Frist erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so können 1.000 Euro Bußgeld fällig werden, wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) mitteilt.

Die Pflicht zur Meldung liegt aber generell beim zukünftigen Mieter. Der Vermieter darf sich jedoch beim zuständigen Meldeamt erkundigen, ob bereits eine Anmeldung oder eine Abmeldung des Mieters erfolgte.

In der Einzugsbestätigung muss der Name und Anschrift des Vermieters oder Hausverwalters, das Einzugsdatum oder das Auszugsdatum, die Anschrift der künftigen Wohnung und die Namen der einziehenden Personen stehen. Schon vorgefertigte Formulare sind bei den zuständigen Behörden erhältlich.

Hintergrund der Änderung ist das neue Meldegesetz, welches ab dem 01. November 2015 in Kraft treten wird. Ohne eine Bestätigung über eine Anmeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wird künftig ein Umzug in eine neue Wohnung nicht mehr möglich sein. Durch diese neue Regelung sollen sogenannte Scheinanmeldungen verhindert werden, die vor allem dann gehäuft auftreten, wenn Anmeldungen für kriminelle Handlungen genutzt werden. Dies ist vor allem beim Kreditkartenbetrug häufig, wie das Bundesinnenministerium mitteilt.

Händler sind verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen

Seit dem 24. Oktober 2015 sind Händler verpflichtet, alte Elektrogeräte und auch Elektronikgeräte zurückzunehmen, wenn diese im Wesentlichen über die gleichen Funktionen wie das neue Gerät verfügen und Händler die gleiche Geräteart verkaufen. Das Gleiche gilt für Onlinehändler und Onlineversender, wobei hier die auf die Elektrogeräte entfallende Lagerfläche herangezogen wird. Ausnahmen bilden kleinere Geschäfte unter 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Diese müssen Altgeräte nicht zurücknehmen.

Quelle: welt.de