Zwölf Tage nach der Einführung des Mindestlohnes für die rund 750.000 Beschäftigten in der Pflegebranche, ist vielen Angestellten nun klar, dass sie von einem Mindestlohn vorerst nur träumen können. Viele Arbeitgeber versuchen mit allen Mitteln den eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde durch Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Stundenlohn zu umgehen.


Demnach werden Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Zulagen für Schichtdienst, Leistungsprämien und Fahrtkosten auf das Entgelt angerechnet. Dieses Verfahren der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht erlaubt.

Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke rät den Angestellten daher ihre Lohnabrechnung für August zu überprüfen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte aufgrund ihrer geschalteten Hotline am 10. und 11. August eine Vielzahl von Anrufen seitens der Beschäftigten der Pflegebranche entgegengenommen.
Bei offenen Fragen können sich die Pflegebeschäftigten an ver.di wenden. Diese wird am 6. bis 8. September erneut eine Telefon-Hotline schalten.

Quelle: www.verdi.de