Die Gewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben zum Jahresende 2014 den Vertrag zur Besoldung im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen gekündigt. Dieser Tarifvertrag war die letzten fünf Jahre gültig. Nun forderten die Gewerkschaften eine neue Entgeltordnung. Sie regten für Februar Lohnverhandlungen für die KITA ca. 300.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst an.

Vertreter beider Gewerkschaften werden in der Kommission dabei sein, wenn es um die Verhandlungen mit dem Verband der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) geht. Der VKA wird bei den Gesprächen die Kommunen vertreten.

Präzise Forderungen für neue Entgeltordnung

Vor dem Verhandlungsbeginn hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bereits detaillierte Forderungen vorgelegt, wie eine bessere Bezahlung der Beschäftigten aussehen soll. Die Verbesserungen sollen dabei die »Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst« (TVöD-SuE) betreffen. In dieser Entgeltordnung sind die Sozial- und Erziehungsberufe in Entgeltgruppen zwischen 2 und 18 eingruppiert. Jede Gruppe ist weiterhin in sechs Stufen unterteilt, die nach der Anzahl der Arbeitsjahre bestimmt werden. Diese Entgeltordnung gilt seit 2009, eine Einigung konnte damals erst nach wochenlangen Streiks erzielt werden.

Zu niedrige Eingruppierung der Erzieherinnen

Wenn es nach dem Willen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft geht, dann sollten vor allem Erzieherinnen in Zukunft ein höheres Gehalt beziehen. Sie sind die größte Gruppe der Sozial- und Erziehungsdienste. Bisher bekommen Erzieherinnen in der Entgeltgruppe »S 6« zu Beginn ihrer Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 2.366 Euro. Die Differenz zur höchsten Stufe der Entgeltgruppe liegt bei 440 Euro pro Monat. Ab März sollen Erzieherinnen nun nach der Entgeltgruppe »S 8« bezahlt werden. Die Gewerkschaft fordern damit ein monatliches Mindestgehalt von ca. 2.480 Euro brutto.

Gestiegene Qualitätsansprüche

Ein von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verfasstes Papier macht die benachteiligte Position der Erzieherinnen deutlich. Demnach liegt ihr durchschnittliches Gehalt rund 640Euro unter dem allgemeinen bundesdeutschen Durchschnittslohn, wobei nur die Hälfte aller Erzieherinnen in Vollzeit beschäftigt ist. Die Gewerkschaft macht weiterhin deutlich, dass die Ansprüche an der Qualität der Arbeit der Erzieherinnen gestiegen sind. Nun müssten auch die Löhne steigen.

Leitungskompetenz muss anerkannt werden

Derzeit enthält die Entgeltordnung noch gravierende Fehler, so die Gewerkschaften. Wenn eine Erzieherin zum Beispiel eine neue Stelle antritt, muss sie oft mit deutlichen Lohneinbußen rechnen. Während sie an ihrem alten Arbeitsplatz nach acht Jahren in die vierte Stufe aufsteigt, was einem Bruttolohn von ca. 2.950 Euro entspricht, erhält sie am neuen Arbeitsplatz nur noch 2.770 Euro. Ihre Arbeitserfahrung wird in der Entgeltgruppe nur bis Stufe 3 berücksichtigt. Wenn sie eine leitende Tätigkeit übernimmt, dann gilt zwar die nächsthöhere Entgeltgruppe, gleichzeitig aber auch nur deren Stufe 1. Auch hier sollen die Konditionen im neuen Tarifvertrag verbessert werden. Leitungstätigkeiten müssen künftig mehr Anerkennung finden und entsprechend besser entlohnt werden. Die Anzahl der Beschäftigten einer Kita soll für die Eingruppierung der Leiterin unerheblich sein. Entscheidend sei nur die Anzahl Betreuungsplätze in der jeweiligen Kita.

500 Mio. Euro mehr Ausgaben

Es ist abzusehen, dass sich die Verhandlungen schwierig gestalten werden. Laut der Gewerkschaften gebe es noch nicht einmal einen Verhandlungstermin mit dem Verband der Kommunalen Arbeitgeber. Nach Schätzungen werden die Ausgaben der Kommunen um ca. 500 Mio. jährlich steigen, falls die Forderungen der Gewerkschaften umgesetzt werden sollten.

Quelle: gew.de

 

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