Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die nach einer längeren Krankheit wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, können dies durch die stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, tun. Diese Regelung ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in die Tätigkeit, wobei die Betroffenen dabei unterstützt werden. So wird der Übergang zurück ins Berufsleben nach einer längeren Auszeit erleichtert, während gleichzeitig auf die Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter geachtet wird.
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine spezielle Regelung, die es kranken Beschäftigten im öffentlichen Dienst ermöglicht, nach einer längeren Krankheit schrittweise wieder in ihren Arbeitsalltag zurückzukehren. Diese Maßnahme wird oft nach längeren Krankheitsphasen eingesetzt, wie zum Beispiel nach einer Operation, Unfall oder schweren Erkrankung. Im Rahmen des „Hamburger Modells“ beginnen die Beschäftigten zunächst mit reduzierten Stunden und steigern diese nach und nach, bis sie wieder ihre reguläre Arbeitszeit erreichen. Somit wird eine Überlastung vermieden und gleichzeitig die Genesung gefördert.
Wie funktioniert die stufenweise Wiedereingliederung nach dem TVöD?
Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) sieht vor, dass die stufenweise Wiedereingliederung auf der Grundlage eines ärztlichen Attests erfolgt. Ein Arzt entscheidet, wann der Beschäftigte wieder schrittweise in den Arbeitsprozess zurückkehren kann. Die genaue Dauer und die spezifischen Arbeitszeiten werden in Absprache mit dem Vorgesetzten und der Personalabteilung festgelegt.
Schritt-für-Schritt-Prozess:
- 1. Ärztliche Bestätigung: Der erste Schritt für eine stufenweise Wiedereingliederung ist die Bestätigung des Arztes, dass der Mitarbeiter dazu in der Lage ist, in den Arbeitsalltag zurückzukehren.
- 2. Individuelle Planung: Die Personalabteilung, der Vorgesetzte und der Mitarbeiter arbeiten gemeinsam an einem Plan, der auf die individuellen Bedürfnisse des Beschäftigten abgestimmt ist.
- 3. Flexibilität: Während des Wiedereingliederungsprozesses können die Stundenanzahl oder der Arbeitsumfang weiter angepasst werden. Diese Flexibilität ist ein entscheidender Aspekt dieser Maßnahme.
- 4. Integration ins Team: Während der stufenweisen Wiedereingliederung bleibt der Mitarbeiter Teil des Teamalltags, arbeitet jedoch in einem reduzierten Umfang, um sich nicht zu überlasten.
- 5. Ziel der vollständigen Rückkehr: Das Hauptziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, den Mitarbeiter vollständig in seinen Arbeitsalltag zurückzuführen, ohne dabei seine Gesundheit zu gefährden.
Rechte und Regelungen für Mitarbeiter
1. Entgeltfortzahlung: Während der stufenweisen Wiedereingliederung wird in der Regel das Gehalt weitergezahlt, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet. In den ersten sechs Wochen einer Krankheit erhalten Mitarbeiter gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) weiterhin ihr volles Gehalt. Danach gelten die Regelungen zur Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.
2. Schutz durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Wiedereingliederung die Belastung für den Beschäftigten angemessen zu reduzieren. Hierzu gehören ebenso die Anpassung der Arbeitszeit und der Aufgaben.
3. Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung: Der Mitarbeiter hat das Recht, nach der vollständigen Genesung wieder in seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren, sofern keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
4. Keine Benachteiligung: Während der Wiedereingliederung darf der Mitarbeiter nicht benachteiligt werden. Er hat Anspruch auf die gleiche Behandlung wie ein vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter und darf nicht aufgrund seiner reduzierten Arbeitszeit oder Krankheitsgeschichte diskriminiert werden.
Welche Vorteile bietet die stufenweise Wiedereingliederung?
- Gesundheitliche Unterstützung: Die stufenweise Wiedereingliederung erleichtert die Rückkehr zur Arbeit und schont die Gesundheit des Mitarbeiters, indem sie Überlastung vermeidet.
- Wiedereingliederung in das Team: Mitarbeiter können nach und nach wieder in den Arbeitsprozess integriert werden, ohne sofort dem vollen Arbeitsdruck ausgesetzt zu sein.
- Erhaltung des Einkommens: Während der Wiedereingliederung bleibt das Einkommen, wenn auch in reduzierter Form, erhalten, sofern der Mitarbeiter weniger Stunden arbeitet
- Bessere Chancen auf eine vollständige Rückkehr: Durch die schrittweise Rückkehr haben Mitarbeiter die Möglichkeit, sich besser an den Arbeitsalltag zu gewöhnen und langfristige gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
Fazit
Die stufenweise Wiedereingliederung nach einer Krankheit ist eine Möglichkeit für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, um nach einer längeren Auszeit wieder in ihren Arbeitsalltag zurückzufinden. Die Regelungen im TVöD bieten sowohl den Mitarbeitern als auch den Arbeitgebern eine klare und gesunde Struktur, um die Rückkehr schrittweise zu gestalten und gleichzeitig die Belastung für die Mitarbeiter zu minimieren. Wenn Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nach einer Krankheit wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, ist es wichtig, sich über Ihre Rechte und die Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereingliederung zu informieren und diese Themen mit Ihren Vorgesetzten sowie der Personalabteilung zu besprechen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Webseite: www.bmas.de
- Was ist das Hamburger Modell?