Die unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte resultiert aus den unterschiedlichen Besoldungsstrukturen und den unterschiedlichen Schulformen. Aufgrund der Föderalismusreform I liegt die Zuständigkeit für die Besoldung von Lehrkräften bei jedem Bundesland selbst, was somit zu einer enormen Gehaltsspanne zwischen den Bundesländern führt. Demnach richtet sich die Besoldung in einigen Bundesländern nach dem Dienstalter, wobei hier jüngere Berufsanfänger weniger Gehalt erhalten als ältere. In anderen Bundesländern richtet sich das Gehalt wiederum nach der Berufserfahrung und nicht nach dem Alter. Ein weiterer ausschlaggebender Faktor für die Besoldung ist die Schulform, die wiederum je nach Einstiegsalter und Bundesland unterschieden wird. Besonders deutlich wird das bei der Sekundarstufe I. Allerdings gibt es nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten wie der Gehaltsvergleich der GEW verdeutlicht hat. Somit wird das Lehramt „Grundschule“ bundesweit in die niedrigste Gehaltsstufe A12 eingruppiert, wobei das Lehramt „Studienrätin/rat am Gymnasium“ in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft wird. Anders verhält es sich bei Lehrkräften, die in Grundschulen beziehungsweise an Gymnasien als Angestellte tätig sind. Diese weisen bundesweit einheitliche Gehaltswerte auf.
Unterschiede in der Besoldung von Lehrkräften
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Die Bildungsgewerkschaft GEW sammelte Daten über die teils unterschiedliche Besoldung von Lehrkräften in den einzelnen Bundesländern und stellte diese zusammengefasst für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Seit dem 1. März 2010 können sich somit Lehramtsanwärter, Studierende und alle anderen Interessenten über die Besoldung eines/r Lehrers/Lehrerin in den einzelnen Bundesländern informieren.