AVR-Ärzte Tabellenwerte und Regelungen für Ärztinnen und Ärzte
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- Kategorie: Aktuelle Nachrichten für den öffentlichen Dienst
- Zuletzt aktualisiert: 10. März 2017
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Ärztinnen und Ärzte werden bisher in den AVR Ärzte eingruppiert. Ausschlaggebend für die Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale, die in § 15 verankert sind.
Die Tätigkeitsmerkmale untergliedern sich in vier Entgeltgruppen.
- Entgeltgruppe 1: Arzt mit entsprechender Tätigkeit
- Entgeltgruppe 2: Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
- Entgeltgruppe 3: Oberarzt
- Entgeltgruppe 4: Leitender Oberarzt
Eingruppierung und Höhergruppierung in Stufen
Nach einer bestimmten festgelegten Zeitspanne erfolgt eine Höhergruppierung in die nächsthöhere Stufe. Eine Höhergruppierung ist stets von der Leistung des Arztes abhängig.
So ergeben sich folgende Stufenlaufzeiten:
Entgeltgruppe 1: | Entgeltgruppe 2: |
Stufe 2: nach einer Tätigkeit von 1 Jahr |
Stufe 2: nach einer Tätigkeit von 3 Jahren als Facharzt |
Stufe 3: nach einer Tätigkeit von 2 Jahren |
Stufe 3: nach einer Tätigkeit von 6 Jahren als Facharzt |
Stufe 4: nach einer Tätigkeit von 3 Jahren |
Stufe 4: nach einer Tätigkeit von 8 Jahren als Facharzt |
Stufe 5: nach einer Tätigkeit von 4 Jahren |
Stufe 5: nach einer Tätigkeit von 10 Jahren als Facharzt |
Stufe 6: nach einer Tätigkeit von 5 Jahren | Stufe 6: nach einer Tätigkeit von 12 Jahren als Facharzt |
Entgeltgruppe 3 | Entgeltgruppe 4: |
Stufe 2: nach einer Tätigkeit von 3 Jahren als Oberarzt |
Stufe 2: nach einer Tätigkeit von 3 Jahren als leitender Oberarzt |
Stufe 3: nach einer Tätigkeit von 6 Jahren als Facharzt | Stufe 2: nach einer Tätigkeit von 3 Jahren als leitender Oberarzt |
Nachfolgend sind die aktuellen Tabellenwerte des AVR Ärzte aufgelistet.
AVR – DD Ärzte ab 01. September 2016 – 31. August 2017
Gültigkeit in den Regionen: Region Nord ab 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017; Region Bayern ab 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017
AVR – DD Ärzte ab 01. September 2017 – 30. April 2018
Gültigkeit in den Regionen: Region Nord ab 1. August 2017 bis 31. März 2018; Region Bayern ab 1. Juli 2017 bis 30. September 2017
AVR – DD Ärzte ab 01. Mai 2018
Gültigkeit in den Regionen: Region Nord ab 1. April 2018; Region Bayern ab 1. Oktober 2017
Zeitzuschläge
Die aktuellen Zeitzuschläge für das Jahr 2016 sind wie folgt:
Wechselschichtzulage
Die Wechselschichtzulage bei Ärzten im AVR beträgt:
Ärzte mit ständiger Wechselschicht | Ärzte ohne ständige Wechselschicht |
105 € / Monat |
0,63 € / Stunde |
Schichtarbeit
Die Schichtzulage im Jahr 2016 ist wie folgt geregelt:
Ärzte mit ständiger Schichtarbeit | Ärzte ohne ständige Schichtarbeit |
40 € / Monat |
0,24 € / Stunde |
Bereitschaftsdienstentgelt
Nachfolgend sind die Bereitschaftsdienstentgelte dargestellt, die als Arbeitszeiten wie folgt gewertet werden. Die Einteilung in die jeweiligen Stufen wird im Arbeitsvertrag unter dem Punkt „Nebenabreden“ festgehalten.
Stufe | Arbeitsleistung während des Bereitschaftsdienstes | Bewertung |
1 |
Bis zu 25 v. H. |
60 v. H. |
2 |
26 v. H. – 40 v. H. |
75 v. H. |
3 |
41 v. H. – 49 v. H. |
90 v. H. |
Entgelt je Stunde während des Bereitschaftsdienstes:
Zusatzurlaub für geleistete Nachtstunden
150 Nacharbeitsstunden = 1 Arbeitstag
300 Nachtarbeitsstunden = 2 Arbeitstage
450 Nachtarbeitsstunden = 3 Arbeitstage
600 Nachtarbeitsstunden = 4 Arbeitstage