Betriebsbedingte Kündigungen sind auch bei Kurzarbeit möglich. Allerdings hat der Gesetzgeber hierfür bestimmte Regelungen getroffen. Auch existieren etliche Gerichtsurteile mit weisender Wirkung. Nicht jeder Arbeitnehmer kann während der Kurzarbeit gekündigt werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wann der Kündigungsschutz greift, erfahren Sie nachfolgend.


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Wann kann der Arbeitgeber bei Kurzarbeit kündigen?

Betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit sind nicht immer zulässig. Kann der Arbeitgeber vorweisen, dass ein dauerhaft gesunkener Beschäftigungsbedarf vorliegt, so ist laut dem Bundesarbeitsgericht eine Kündigung möglich (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96). Sollte jedoch nur ein vorübergehender Arbeitsmangel vorliegen, so stellt dieser zwar an sich ein Grund für eine Kündigung dar, jedoch führt er nicht zu einer betriebsbedingten Kündigung.

Greift der Kündigungsschutz bei Kurzarbeit?

Nur zum Teil, denn nicht alle Arbeitnehmer können sich auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen. Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit höchstens 10 oder weniger Arbeitnehmern sind vom Kündigungsschutzgesetz ausgenommen, ebenso Arbeitnehmer, die bis dato weniger als sechs Monate im Betrieb tätig sind. Beschäftigte hingegen, die länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind, sind durch das Kündigungsschutzgesetz abgesichert. Allerdings kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn die Kündigung Personen-bedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt erklärt werden kann.

Praxis-Beispiele von betriebsbedingter Kündigung während der Kurzarbeit

Arbeitnehmer Kurzarbeit Kündigung ja oder nein?
Beispiel 1 beschäftigt seit 2 Jahren im Betrieb mit 20 Arbeitnehmern vorübergehender Arbeitsmangel nein
Beispiel 2 beschäftigt seit 5 Monaten im Betrieb mit 50 Mitarbeitern vorübergehender Arbeitsmangel ja
Beispiel 3 beschäftigt seit 5 Jahren im Betrieb mit 100 Mitarbeitern dauerhaft gesunkener Beschäftigungsbedarf ja
Beispiel 4 beschäftigt seit 6 Jahren im Betrieb mit 120 Mitarbeitern vorübergehender Arbeitsmangel nein
Beispiel 5 beschäftigt seit 17 Jahren im Betrieb mit 5 Mitarbeitern vorübergehender Arbeitsmangel ja/nein
Beispiel 6 beschäftigt seit 10 Monaten im Betrieb mit 500 Mitarbeitern dauerhaft gesunkener Beschäftigungsbedarf ja
Beispiel 7 beschäftigt seit 1 Jahr im Betrieb mit 2 Arbeitnehmern dauerhaft gesunkener Beschäftigungsbedarf ja

Erklärung Beispiel 5: In Beispiel 5 ist ein Arbeitnehmer seit 17 Jahren in einem Betrieb mit 5 Arbeitnehmern tätig. Der Arbeitgeber schickt alle Mitarbeiter vorübergehend in Kurzarbeit. Er glaubt bis dato noch an einem vorübergehenden Arbeitsmangel. Allerdings bessert sich die Situation nicht. Aus dem vorübergehenden Arbeitsmangel prognostiziert der Arbeitgeber einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf. Er kann keine 5 Mitarbeiter mehr beschäftigen. Daraufhin entlässt er 2 Mitarbeiter. Das Kündigungsschutzgesetz greift in diesem Fall nicht, da es sich um weniger als 10 Mitarbeiter handelt. Zu unterscheiden ist jedoch hier noch der Schwellenwert von 5 und 10 bei alt eingestellten Personen, wie im nächsten Punkt näher erläutert wird.

Kündigungsschutz bei alt eingestellten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Seit dem 01.01.2004 ist das Kündigungsschutzgesetz auf Arbeitnehmern anwendbar, die in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern tätig sind. Der Schwellenwert wurde von 5 auf 10 Mitarbeitern angehoben. Betriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern sind vom Kündigungsschutz ausgenommen, allerdings nur diejenigen Mitarbeiter, die nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden, denn ab dem 01.01.2004 wurde der Schwellenwert von 5 auf 10 Mitarbeitern hinaufgesetzt. Trotzdem gibt es auch hier Besonderheiten zu beachten.

Kündigung von alt eingestellten Mitarbeitern

Arbeitnehmer, die am 31.12.2003 in einem Betrieb mit 6 bis 10 Mitarbeitern tätig waren, genießen einen Kündigungsschutz. Sollte ein Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt weniger als 6 Monate im Betrieb tätig gewesen sein, so greift hier der damalige Schwellenwert von 5 Mitarbeitern. Wird dieser Mitarbeiter gekündigt, da er sich noch in der Probezeit befand, so wird der Schwellenwert des Kündigungsschutzes von 5 Mitarbeitern erreicht. Dies bedeutet, dass kein Mitarbeiter mehr im Betrieb einen Kündigungsschutz genießt. Dieser geht mit der Kündigung des Arbeitnehmers für alle restlichen 5 Mitarbeiter unter.

Betriebsbedingte Kündigung bei neu eingestellten Arbeitnehmern

Seit dem 01.01.2004 gilt für neu eingestellte Arbeitnehmer der Schwellenwert 10 beim Kündigungsschutz. Dabei sind verschiedene Fälle zu unterscheiden.

  1. Bei einem Betrieb mit 10 Arbeitnehmern mit 5 Alt-Arbeitnehmern, die am 31.12.2003 im Betrieb tätig waren und 5 neu eingestellten Arbeitnehmern, die nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden, besteht kein Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer
  2. Bei einem Betrieb mit 10 Arbeitnehmern mit 7 alt eingestellten Arbeitnehmern und 3 neu eingestellten Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz bei Kündigung eines alt eingestellten Arbeitnehmers, da die Schwelle 5 zutrifft. Kein Kündigungsschutz besteht bei Kündigung eines neu eingestellten Mitarbeiters, da für ihn die Schwelle 10 gilt.
  3. Bei einem Betrieb mit 11 Arbeitnehmern mit 6 alt eingestellten Arbeitnehmern und 5 neu eingestellten Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz für alle Beschäftigten. Es sind jedoch verschiedene Folgen der Entlassung zu unterscheiden:
    1. Sollte ein neu eingestellter Mitarbeiter gekündigt werden, verlieren alle neu eingestellten Beschäftigten den Kündigungsschutz, da die Schwelle 10 unterschritten wird.
    2. Sollte ein alt eingestellter Mitarbeiter gekündigt werden, so verlieren alle Mitarbeiter den Kündigungsschutz, da für ihn noch die Schwelle 5 gilt und für neu eingestellte Mitarbeiter die Schwelle 10.
Merke: Bei Kündigung eines alt eingestellten Mitarbeiters sind demnach die Schwellen 5 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Bei Kündigung eines neu eingestellten Mitarbeiters ist die Schwelle 10 zu beachten.


Wie werden Teilzeitbeschäftigte bei einer Kündigung berechnet?

Teilzeitbeschäftigte gehören wie Beschäftigte in Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit sowie Wehr- und Zivildienstleistende zu den Sonderfällen beim Kündigungsschutz. Teilzeitbeschäftigte werden wie folgt berechnet:

Arbeitnehmer in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von

  • nicht mehr als 20 Stunden werden zu 0,5,
  • nicht mehr als 30 Stunden werden zu 0,75 und
  • mehr als 30 Stunden werden mit 1,0 Personen berechnet.


Können Arbeitnehmer in der Probezeit bei Kurzarbeit gekündigt werden?

Mitarbeiter, die sich in der Probezeit mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten befinden, können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, solange keine anderweitigen tariflichen Vereinbarungen gelten. Ein Kündigungsgrund muss dabei nicht angegeben werden. Dies gilt für die Arbeitnehmer- und auch für die Arbeitgeberseite. Bei Kurzarbeit werden in der Regel zuerst Mitarbeiter entlassen, die sich in der Probezeit befinden.

Muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung während Kurzarbeit Gehalt zahlen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Gehalt bei einer Kündigung während der Kurzarbeit zu zahlen. Das Kurzarbeitergeld erlischt genau an dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Ein Gehaltsverzicht ist dabei nicht zu rechtfertigen. Arbeitnehmer haben demnach Anspruch auf ihr volles Gehalt.