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TV-L Entgelttabelle 2010
TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder PDF Drucken E-Mail
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Die Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
Eingruppierung
Bundesangestelltentarifvertrag
Leistungsentgelt für die Länder nach § 18 TV-L
Entgelttabelle TV-L (TdL)
Regelmäßige Arbeitszeit
Jahressonderzahlung TV-L
TV-L Entgelttabelle (Lehrkräfte) ab 1.3.2010
TV-L Entgelttabelle Erhöhung 2009 für Lehrkräfte

Vorläufige Entgelttabellen 2009 - 2010 für die Beschäftigten der Länder (gültig ab 1. März 2009) 

Besoldungsvergleich Bundesländer - Beispiel: Lehrerin in Grundschule A 12 und Gymnasium


Seit dem 01.November 2006 gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder- der TV-L. Die Überleitungsregelungen ermöglichen den Beschäftigten, die über den 31.Oktober 2006 beschäftigt sind, mit Besitzständen in den TV-L übergeleitet zu werden. Dabei regelt der TV-L eine ganze Reihe an Gegenständen, die abweichend bzw. zusätzlich vom TVöD, bestehen. Diese Besonderheiten gelten vor allem für die Länderbereiche und können beispielsweise die Beschäftigten an Hochschulen betreffen.

 


Die Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte

Der Tarifvertrag regelt nicht, nach welcher Vergütungsgruppe Lehrkräfte vergütet werden. Dabei ist im Westen die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag enthalten und geregelt. Mit dem TV-L will die TdL eine einheitliche Richtlinie schaffen, nach der die Arbeitsverträge für Lehrkräfte abgeschlossen werden sollen. Dabei handelt es sich um die so genannten Eingruppierungsrichtlinien. Die Richtlinien in den Arbeitsverträgen werden dabei dynamisch gestaltet und bewirkt, dass auch einseitig Änderungen durch den TdL wirksam werden, die einzelne Lehrkräfte unmittelbar betreffen. Auch im Osten gibt es Richtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte. Hier ergänzen sie jedoch die Eingruppierungsregelungen die im Besoldungsrecht geregelt werden. Die Verhandlungen zur Entgeltordnung sollen zum Abschluss haben, dass Lehrkräfte in Zukunft tarifiert werden.


Eingruppierung

Ja, bei der Bezahlung ändert sich auch etwas. Die Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gibt es im TVöD nicht mehr. Ebenfalls entfallen sind die Ortszuschläge. Bis dato orientierte sich der Aufstieg in eine neue Gehaltsstufe nach dem Dienstalter und erfolgte alle zwei Jahre. Es galt das Senioritätsprinzip. Dieses entfällt im TVöD ebenfalls. Ersetzt wurde diese Regelung durch eine neue, an der Stelle der Gehaltsstufen von 9 bis 14 sind jetzt sechs getreten. Der Aufstieg erfolgt nun nach dem Grundsatz der tatsächlichen Beschäftigungsdauer und die höchste Stufe wird dabei nach 15 Jahren erreicht.

 

Bundesangestelltentarifvertrag

Der Bundesangestelltentarifvertrag stammt aus dem Jahr 1961 und wird kurz als BAT bezeichnet. Der BAT-O stammt aus dem Jahr 1990 und sollte gemeinsam mit dem BAT durch den TVöD ersetzt werden. Durch eine Überleitungsphase bleiben aber sowohl der BAT als auch der BAT-O noch weiterhin in Kraft, da für die übergeleiteten Beschäftigten des Bundes und der Länder hiermit noch übergangsweise Regeln gelten. So gelten der BAT und BAT-O beispielsweise noch für Beschäftigte, die nach dem BAT bezahlt werden, aber nicht beim Bund oder den Ländern oder Kommunen beschäftigt sind. Auch für diejenigen kommunalen Arbeitgeber, deren Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband vor dem 01.Oktober 2005 beendet wurde, gelten nach wie vor BAT und BAT-O.

 

Leistungsentgelt für die Länder nach § 18 TV-L

Am 19. Mai 2006 haben die Gewerkschaften dbb-tarifunion und verdi für einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) verständigt. Am 01. November 2006 trat die TV-L in Kraft. Der neue Tarifvertrag tritt zum 01.11.2006 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2009. Am 01. Januar 2007 wurde zusätzlich ein Leistungsentgelt zum Tabellenentgelt nach § 18 TV-L eingeführt. Hier die Entgelttabelle für die Beschäftigten der Länder:

 

Die folgenden Tabellen werden über die www.tdl-online.de Webseite gedownloadet

 

Anlage A 1 zum TV-L West gültig ab 1. März 2009 - Ost gültig ab 1. Januar 2010

Anlage A 2 zum TV-L West und Ost ab 1. März 2010

Anlage B zum TV-L Ost gültig ab 1. März 2009

Anlage C 1 zum TV-L - Ärztinnen/Ärzte (§ 41) West ab 1. März 2009 - Ost ab 1. Januar 2010

 Anlage C 2 zum TV-L - Ärztinnen/Ärzte (§ 41)  West und Ost ab 1. März 2010


Entgelttabelle TV-L (TdL) West-Ost (20 KB) gültig ab 1. Januar 2008

Entgelttabelle TV-L (Lehrkräfte) West (10,66 KB) gültig ab 1. Januar 2008

 Entgelttabelle TV-L (Lehrkräfte) Ost (10,06 KB) gültig ab 1. Januar 2008

 

 

 

Die Wochenarbeitszeiten des Tarifvertrags Länder (TV-L)

Hier die neuen Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit für mehr Flexibilität.

 Bundesland Wochenarbeitszeit
 Baden-Württemberg
39:30 Stunden
Bayern40:06 Stunden
Brandenburg
40:00 Stunden
 Bremen39:12 Stunden
 Hamburg39:00 Stunden
 Mecklenburg-Vorpommern40:00 Stunden
 Niedersachsen39:48 Stunden
 Nordrhein-Westfalen39:50 Stunden
 Rheinland-Pfalz39:00 Stunden
 Saarland39:30 Stunden
 Sachsen40:00 Stunden
 Sachsen-Anhalt40:00 Stunden
 Schleswig-Holstein38:42 Stunden
 Thüringen40:30 Stunden
  

 

 

Die folgenden Tabellen werden über die www.dbb.de Webseite gedownloadet

 

TV-L Allgemeiner Teil 2009 und 2010
TV-L Allgemeiner Teil 2009 Ost
TV-L Pflegedienst 2009 und 2010
TV-L Pflegedienst 2009 Ost
TV-L Lehrer 2009 und 2010
TV-L Lehrer 2009 Ost

Entgelt- und Anwendungstabellen 2009 nach TVöD und zum TV-L
Strukturausgleichstabellen zum TVÜ-Bund, -VKA und -Länder  (Stand: 01.03.2009)

 

 

Jahressonderzahlung TV-L

Im TV-L / TVöD gibt es eine Jahressonderzahlung, die nach einer Übergangszeit wieder mit den Gehaltserhöhungen mitwächst. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt des Monats November ausgezahlt. Sie löst nun auch das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab.

Jahressonderzahlung ab 2007
 EntgeltgruppeWest
 Ost
 E 1 bis E 8
90%67,5%
E 9 bis E 12
80%60%
 E 13 bis E 1560%
45%

Die Jahressonderzahlung vermindert sich für jeden Monat des Jahres, den man nicht beschäftigt ist, um ein Zwölftel.

 

Alle Angaben ohne Gewähr
Aktualisiert ( Dienstag, 06. Juli 2010 um 08:05 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2009/2010 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst