| TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder |
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Die Eingruppierungsrichtlinien für LehrkräfteDer Tarifvertrag regelt nicht, nach welcher Vergütungsgruppe Lehrkräfte vergütet werden. Dabei ist im Westen die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag enthalten und geregelt. Mit dem TV-L will die TdL eine einheitliche Richtlinie schaffen, nach der die Arbeitsverträge für Lehrkräfte abgeschlossen werden sollen. Dabei handelt es sich um die so genannten Eingruppierungsrichtlinien. Die Richtlinien in den Arbeitsverträgen werden dabei dynamisch gestaltet und bewirkt, dass auch einseitig Änderungen durch den TdL wirksam werden, die einzelne Lehrkräfte unmittelbar betreffen. Auch im Osten gibt es Richtlinien zur Eingruppierung der Lehrkräfte. Hier ergänzen sie jedoch die Eingruppierungsregelungen die im Besoldungsrecht geregelt werden. Die Verhandlungen zur Entgeltordnung sollen zum Abschluss haben, dass Lehrkräfte in Zukunft tarifiert werden. EingruppierungJa, bei der Bezahlung ändert sich auch etwas. Die Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gibt es im TVöD nicht mehr. Ebenfalls entfallen sind die Ortszuschläge. Bis dato orientierte sich der Aufstieg in eine neue Gehaltsstufe nach dem Dienstalter und erfolgte alle zwei Jahre. Es galt das Senioritätsprinzip. Dieses entfällt im TVöD ebenfalls. Ersetzt wurde diese Regelung durch eine neue, an der Stelle der Gehaltsstufen von 9 bis 14 sind jetzt sechs getreten. Der Aufstieg erfolgt nun nach dem Grundsatz der tatsächlichen Beschäftigungsdauer und die höchste Stufe wird dabei nach 15 Jahren erreicht. BundesangestelltentarifvertragDer Bundesangestelltentarifvertrag stammt aus dem Jahr 1961 und wird kurz als BAT bezeichnet. Der BAT-O stammt aus dem Jahr 1990 und sollte gemeinsam mit dem BAT durch den TVöD ersetzt werden. Durch eine Überleitungsphase bleiben aber sowohl der BAT als auch der BAT-O noch weiterhin in Kraft, da für die übergeleiteten Beschäftigten des Bundes und der Länder hiermit noch übergangsweise Regeln gelten. So gelten der BAT und BAT-O beispielsweise noch für Beschäftigte, die nach dem BAT bezahlt werden, aber nicht beim Bund oder den Ländern oder Kommunen beschäftigt sind. Auch für diejenigen kommunalen Arbeitgeber, deren Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband vor dem 01.Oktober 2005 beendet wurde, gelten nach wie vor BAT und BAT-O. Leistungsentgelt für die Länder nach § 18 TV-LAm 19. Mai 2006 haben die Gewerkschaften dbb-tarifunion und verdi für einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) verständigt. Am 01. November 2006 trat die TV-L in Kraft. Der neue Tarifvertrag tritt zum 01.11.2006 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2009. Am 01. Januar 2007 wurde zusätzlich ein Leistungsentgelt zum Tabellenentgelt nach § 18 TV-L eingeführt. Hier die Entgelttabelle für die Beschäftigten der Länder: Die folgenden Tabellen werden über die www.tdl-online.de Webseite gedownloadet
Die Wochenarbeitszeiten des Tarifvertrags Länder (TV-L)Hier die neuen Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit für mehr Flexibilität.
Die folgenden Tabellen werden über die www.dbb.de Webseite gedownloadet
Jahressonderzahlung TV-LIm TV-L / TVöD gibt es eine Jahressonderzahlung, die nach einer Übergangszeit wieder mit den Gehaltserhöhungen mitwächst. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt des Monats November ausgezahlt. Sie löst nun auch das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab. Jahressonderzahlung ab 2007
Die Jahressonderzahlung vermindert sich für jeden Monat des Jahres, den man nicht beschäftigt ist, um ein Zwölftel. Alle Angaben ohne Gewähr |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 14. September 2011 um 10:05 ) |





