Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Weblinks
Die im öffentlichen Dienst beschäftigen Personen werden vom Grundgesetz als "Angehörige des öffentlichen Dienstes" bezeichnet (Art. 33 Abs. 4 GG) Sie werden in zwei Gruppen eingeteilt nämlich in: Personen, die in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Personen, die in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis, nämlich in einem Arbeitsverhältnis oder einem privaten Ausbildungsverhältnis stehen. Zu den Personen gehören auch: Beamte - Richter - Soldaten. Hier finden Sie eine Linksamlung für den öffentlichen Dienst. Ausführlich recherchiert und zusammengestellt.
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst