Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Weblinks
Die im öffentlichen Dienst beschäftigen Personen werden vom Grundgesetz als "Angehörige des öffentlichen Dienstes" bezeichnet (Art. 33 Abs. 4 GG). Zu dieser Personengruppe gehören auch: Beamte, Richter, Polizisten, Lehrer, Postbeamte und Soldaten. Hier finden Sie eine Linksamlung für den öffentlichen Dienst. Ausführlich recherchiert und zusammengestellt.