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Beamte: Öffentlicher Dienst
Zulagen für Beamtinnen und Beamte PDF Drucken E-Mail

Weitere Informationen zum Thema Beamte:

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Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten
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Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten
Die Vertreterzulage für Beamtinnen und Beamte
Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte
Elternzeit - Elterngeld für Beamtinnen und Beamte

 

 

Die Schichtzulage für Beamtinnen und Beamte

In verschiedenen Berufsgruppen der Beamtinnen und Beamten, wie zum Beispiel die der Sicherheitsdienste, Justizvollzugsanstalt oder der Feuerwehr, erhalten Beamtinnen und Beamten andere Zulagen. Aus diesem Grund werden die Wechselschichtzulage sowie die Schichtzulage nur zur Hälfte gezahlt. Auch im Krankenpflegedienst, welcher von Beamtinnen und Beamten ausgeübt wird, unterscheiden sich die Regelungen. Hier erhalten die Beschäftigten 76,69 Euro Wechselschichtzulage im Monat. Die Schichtzulage unterscheidet sich nicht. Beamtinnen und Beamte, welche der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind oder deren Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, fallen ebenfalls unter abweichende Regelungen.. Hier wird die Schichtzulage in Stufen gezahlt, gezählt werden bei der Berechnung nur die Zeiten zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

Die Schichtzulagen

StundenEuro
 25 bis 34 Stunden 51,13 Euro
 35 bis 44 Stunden 56,24 Euro
45 bis 54 Stunden
63,91 Euro
55 bis 64 Stunden
71,58 Euro
 65 bis 74 Stunden79,25 Euro
 75 bis 84 Stunden86,92 Euro
 85 bis 94 Stunden94,59 Euro
  95 bis 104 Stunden
 102,26 Euro
105 bis 114 Stunden
109,93 Euro
115 bis 124 Stunden117,60 Euro
 ab 125 Stunden122,71 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. Juni 2009

 

Die Angabe dieser Sätze erhöht sich jedoch, wenn die Schicht nach 0.00 Uhr und vor 4.00 Uhr beendet wird. Dann werden je weitere Stunde 2,56 Euro mehr gezahlt. Eine weitere Erhöhung wird gezahlt, wenn die Schicht nach 24.00 Uhr und vor 4.00 Uhr begonnen hat, dann werden 5,11 Euro zusätzlich bezahlt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen andere Bedingungen zum Tragen, unter denen eine Erhöhung gezahlt werden kann. Es werden 30,68 Euro monatlich bezahlt, sollte der Schichtdienst innerhalb eines Zeitraumes von 18 Stunden stattfinden und 20,45 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst in eine Zeitspanne von 13 Stunden fällt.  

Aktualisiert ( Sonntag, 07. März 2010 um 21:04 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2009/2010 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst