TVöD Stufen - Entgeltstufen für den öffentlichen Dienst - Bund
Entgeltstufen für den Bereich Bund PDF Drucken E-Mail
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Die Entgeltgruppen des TVöD im Bereich Bund werden in E 1 bis E 15 gegliedert und sind einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dabei sind diese den Entgeltstufen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 für Beamte ähnlich.

In die Entgeltgruppen E 1 bis E 4 werden in der Regel an- und ungelernte Beschäftigte eingruppiert. Beschäftigte mit einer mindestens 3-jährigen Ausbildung werden in die Entgeltgruppen E 5 bis E 8 eingestuft. In den Entgeltgruppen E 9 bis E 12 werden Beschäftigte mit einem Abschluss eines Bachelor- und Fachhochschulstudiums eingruppiert. Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss bzw. einem Master werden in die Entgeltgruppen E 13 bis E 15 eingestuft.

TVöD Stufen - Entgeltstufen

   Stufe 1  Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4 Stufe 5  Stufe 6
 E 1  - Bei Einstellung  Erreicht nach 4 Jahren in Stufe 2 Erreicht nach 4 Jahren in Stufe 3      Erreicht nach 4 Jahren in Stufe 4 Erreicht nach 4 Jahren in Stufe 5
E 2 - E 15 Bei Einstellung  Erreicht nach  1 Jahr in Stufe 1 Erreicht nach 2 Jahren in Stufe 2  Erreicht nach 3 Jahren in Stufe 3  Erreicht nach 4 Jahren in Stufe 4 Erreicht nach 5 Jahren in Stufe 5

 

Die Entgeltstufe 1 existiert bei der Entgeltgruppe E 1 nicht. Beschäftigte werden stattdessen bei Einstellung in die Stufe 2 eingruppiert. In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 werden Beschäftigte dann in die Entgeltstufe 1 eingruppiert, wenn sie keine Berufserfahrung aufweisen. Sollte eine Berufserfahrung vorgewiesen werden können, erfolgt eine Einstellung je nach Qualifikation in die Stufe 2 oder 3.

Aktualisiert ( Dienstag, 10. April 2012 um 05:35 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst