| Entgeltstufen für den Bereich Bund |
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Die Entgeltgruppen des TVöD im Bereich Bund werden in E 1 bis E 15 gegliedert und sind einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dabei sind diese den Entgeltstufen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 für Beamte ähnlich. In die Entgeltgruppen E 1 bis E 4 werden in der Regel an- und ungelernte Beschäftigte eingruppiert. Beschäftigte mit einer mindestens 3-jährigen Ausbildung werden in die Entgeltgruppen E 5 bis E 8 eingestuft. In den Entgeltgruppen E 9 bis E 12 werden Beschäftigte mit einem Abschluss eines Bachelor- und Fachhochschulstudiums eingruppiert. Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss bzw. einem Master werden in die Entgeltgruppen E 13 bis E 15 eingestuft. TVöD Stufen - Entgeltstufen
Die Entgeltstufe 1 existiert bei der Entgeltgruppe E 1 nicht. Beschäftigte werden stattdessen bei Einstellung in die Stufe 2 eingruppiert. In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 werden Beschäftigte dann in die Entgeltstufe 1 eingruppiert, wenn sie keine Berufserfahrung aufweisen. Sollte eine Berufserfahrung vorgewiesen werden können, erfolgt eine Einstellung je nach Qualifikation in die Stufe 2 oder 3. |
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| Aktualisiert ( Dienstag, 10. April 2012 um 05:35 ) |






