| TVöD Jahressonderzahlung - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld |
|
|
|
Jahressonderzahlung im TVöD - Weihnachtsgeld und UrlaubsgeldDie Jahressonderzahlung ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) nach § 20 geregelt, in der das sogenannte Weihnachtsgeld sowie das Urlaubsgeld zusammengefasst werden. Eine begriffliche Differenzierung wird nicht mehr vorgenommen. Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld werden als Sonderzahlung in einem Auszahlungsbetrag zusammengefasst.
BemessungsgrundlageFür die Berechnung der Jahressonderzahlung liegen die Monate Juli, August und September zugrunde. Dabei wird das monatliche durchschnittliche Entgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Von der Berechnung unberührt bleiben zusätzliche Zahlungen beispielsweise für Überstunden, wobei hier gilt: Überstunden, die im Dienstplan angesetzt wurden, sind ebenfalls in der Jahressonderzahlung zu berücksichtigen. Die im Monat September zugrundeliegende Entgeltgruppe fungiert als Bemessungssatz der Jahressonderzahlung im TVöD. Sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September aufgenommen wurde, wird der Monat für die Kalkulierung herangezogen, in dem der Beschäftigte erstmals einen vollen Kalendermonat im Arbeitsverhältnis stand. Beschäftigte, die nach § 21 für bestimmte Kalendermonate keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben, erhalten eine Kürzung der Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Monat, wo der Anspruch auf die Jahreszuwendung erlischt.
Höhe der JahressonderzahlungDie Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach den Tarifgebieten Ost und West. Für Beschäftigte im Bund gelten wiederrum andere Gesetze als für Beschäftigte der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). So werden Arbeitnehmer im Bund, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2003 begann, mit Urlaubsgeld und einer an den Tarifvertrag angepassten Zuwendung für das Jahr 2005 entlohnt, wohingegen Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2003 begann, eine Zuwendung entsprechend dem Vorjahr 2004 und den Einkommensbezügen des maßgeblichen Kalendermonats November im Jahre 2005 erhalten. Grund für die differenzierte Berechnungsgrundlage ist die Kündigung und Neuregelung der Tarifverträge. JahressonderzahlungIm TVöD gibt es eine Jahressonderzahlung, die nach einer Übergangszeit wieder mit den Gehaltserhöhungen mitwächst. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt des Monats November ausgezahlt. Sie löst nun auch das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab.
Die Jahressonderzahlung vermindert sich für jeden Monat des Jahres, den man nicht beschäftigt ist, um ein Zwölftel. AuszahlungDie Jahressonderzahlung im TVöD wird gewöhnlich mit dem Entgelt im November ausgezahlt. Es kann jedoch eine Teilauszahlung zu einem früheren Zeitpunkt getätigt werden. AltersteilzeitBesteht eine Vereinbarung über eine Altersteilzeitarbeit vor dem 31. März 2005, so hat der Beschäftigte bei Eintritt in die Rente vor dem 01. Dezember Anspruch auf eine Sonderzahlung. Zur Berechnung herangezogen werden in dem Fall die letzten drei Monate vor Renteneintritt. |
||||||||||||
| Aktualisiert ( Sonntag, 06. Februar 2011 um 19:49 ) |





