| TVöD - Entgeltgruppen |
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Eingruppierung und Entgelt im TVöD
Das Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte des Bundes ist neu strukturiert worden. An die Stelle der bisherigen Vergütung für Angestelte und Lohnes für Arbeiterinnen und Arbeiter tritt das Tabellenentgelt nach TVöD. Da für den TVöD mit Ausnahme des § 14 und der Entgeltgruppe 1 bislang noch keine abschließenden Vereinbarungen über Eingruppierungsvorschriften vorliegen, gilt das bisherige Recht der Eingruppierung. Paragraph § 12 "Eingruppierung" und § 13 "Eingruppierung in besonderen Fällen" des TVöD sind derzeit nicht belegt und werden im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung geregelt.
Die Entgeltgruppen
(Ab 1.1.2008) Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. Juni 2009
Aufgrund der Lohnrunde 2008 ergeben sich im Bereich des Bundes die folgenden Garantiebeträge:
Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. Juni 2009
Im Bereich VKA gelten folgende Garantiebeträge:
Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. Juni 2009
Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Soweit im TVöD und TVÜ-VKA auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird:S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3
(Ab 1.1.2008) Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 27. Juli 2009
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| Aktualisiert ( Montag, 24. Mai 2010 um 21:00 ) |





