Entgeltgruppen: TVöD - TV-L - BAT - Eingruppierung
TVöD - Entgeltgruppen
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 23. Mai 2012 09:14
Eingruppierung und Entgelt im TVöD
Das Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte des Bundes ist neu strukturiert worden. An die Stelle der bisherigen Vergütung für Angestelte und Lohnes für Arbeiterinnen und Arbeiter tritt das Tabellenentgelt nach TVöD.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 
Chronik der Tarifverhandlungen im TVöD, TV-L, TV-N, BAT und der Länder 2011 - 2012 
Entgeltgruppen Überblick TVöD – TV-L
Die Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst können in die Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in die Entgeltgruppen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) differenziert werden.
Entgeltgruppen TVöD
Die Entgeltgruppen des TVöD werden mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Dabei stellt die Entgeltgruppe E 1 die niedrigste und die Entgeltgruppe E 15 die höchste einzustufende Gruppe dar. Die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 dürfen nicht mit den Besoldungsgruppen der Beamten verwechselt werden. Diese werden mit A 1 bis A 15 wiedergegeben. Eine Überleitung erfolgt gemäß dem Bundesangestelltentarif (BAT).
Entgeltgruppen TV-L
Die Entgeltgruppen des TV-L werden ebenso wie die des TVöD mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Eine Überleitung besteht gemäß der Anwendung des BAT.
Qualifikationseckpunkte mit möglichen Berufsgruppen
| Entgeltgruppe | TVöD und TV-L | Vergleich Beamte | Mögliche Berufsgruppe |
| E 1 – E 4 | Einfache Tätigkeiten, An- und Ungelernte | Einfacher Dienst | Bote, Küchenhilfe, Helfer in der Justiz |
| E 5 – E 8 | Mindestens 2- oder 3-jährige Ausbildung | Mittlerer Dienst | Altenpfleger und -helfer, Kinderpfleger, Ergotherapeut, Logopäde, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeut |
| E 9 – E 12 | Bachelor- oder Fachhochschulabschluss | Gehobener Dienst | Diplomingenieure, Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Sekundarstufe I und II als Quereinstieg |
| E 13 – E 15 | Wissenschaftliches Hochschulstudium, Master | Höherer Dienst | Wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten, Dozenten, Lehrer an Gymnasien und Förderschulen |
Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. November 2011
Eingruppierung in eine Entgeltgruppe
Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 10.03.2011 werden Beschäftigte bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in eine der 15 Entgeltgruppen eingruppiert. Dabei richtet sich die Höhe des tariflichen Entgelts nach der Entgeltgruppe und der Stufe. Die Entgeltgruppen differenzieren sich in den Stufen insofern, dass die Entgeltgruppen 2 bis 8 jeweils 6 Stufen und die Entgeltgruppen 9 bis 15 jeweils 5 Stufen aufweisen (§ 16 TV-L). Abweichungen sind in § 16 Satz 1 geregelt.
Verweildauer in einer Entgeltgruppe
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 10.03.2011 verbleiben Beschäftigte in einer Stufe gemäß der Stufenlaufzeit:
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| Einstiegsstufe | Nach 1 Jahr in Stufe 1 | Nach 2 Jahren in Stufe 2 | Nach 3 Jahren in Stufe 3 | Nach 4 Jahren in Stufe 4 | Nach 5 Jahren in Stufe 5 |
*nur in den Entgeltgruppen 2 bis 8 erreichbar
Ab der Stufe 3 kann eine Höher- bzw. Herabgruppierung in eine andere Entgeltgruppe erfolgen. Gemäß § 17 Absatz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst kann eine Eingruppierung in eine Stufe nach Leistung erfolgen.
Höher- und Herabgruppierung in eine Engeltgruppe
Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemäß TVöD und TV-L unterliegen bei einer Höher- oder Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe einer neuen Eingruppierung. Zwischen einer Höher- und einer Herabgruppierung sind einige Unterschiede zu beachten. Bei einer Höhergruppierung wird die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe beitragsgemäß mit einem möglichen Garantiebetrag vollzogen. Bei einer Herabgruppierung erfolgt eine Eingruppierung gemäß der vorhergehenden Stufe.
Garantiebetrag
Ein Garantiebetrag wird dann gezahlt, wenn eine Höhergruppierung in eine Entgeltgruppe stattgefunden hat. Der Garantiebetrag fungiert als Mindestgewinn zum Entgelt vor der Höhergruppierung und dem Entgelt nach der Höhergruppierung, wobei er nur dann gezahlt wird, wenn das Entgelt vor der Höhergruppierung in seiner Differenz zur Vergütung nach der Höhergruppierung den Garantiebetrag nicht in seinem Wert übersteigt.
| Ab 01.10.2005 | Ab 01.01.2008 | Ab 01.01.2010 | Ab 01.01.2011 | Ab 01.04.2011* | Ab 01.01.2012* |
| EG 1 - 8 | EG 1 - 8 | EG 1 - 8 | EG 1 - 8 | EG 1 - 8 | EG 1 - 8 |
| 25 Euro | 30 Euro | 50 Euro | 50 Euro | Erhöhung um 1,5 v.H. | Erhöhung um 1,9 v.H. |
| EG 9 - 15 | EG 9 - 15 | EG 9 - 15 | EG 9 - 15 | EG 9 - 15 | EG 9 - 15 |
| 50 Euro | 60 Euro | 80 Euro | 80 Euro | Erhöhung um 1,5 v.H. | Erhöhung um 1,9 v.H. |
*gemäß § 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L - Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011
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Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)
Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3 - S 2
| die Entgeltgruppe | |
| Gruppe 4 | S 3 |
| Gruppe 5 | S 4 |
| Gruppe 6 | S 5 |
| Gruppe 8 | S 6 bis S 8 |
| Gruppe 9 | S 9 bis S 14 |
| Gruppe 10 | S 15 und S 16 |
| Gruppe 11 | S 17 |
| Gruppe 12 | S 18 |
(Ab 1.1.2008) Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 27. Juli 2009
Die Entgelttabelle des TVöD
Die Entgeltstufen
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
Aktuelle Entgelttabelle 2009
TVöD Entgelttabellen /2010/2011
Stundenentgelte
Die Entgelttabelle des TV-L (TdL)
Die Entgelttabelle des VKA/BT-K




