In die Entgeltgruppe S 5 werden Mitarbeitern im handwerklichen Erziehungsdienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können als Leiter oder Leiterin von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten, die für behinderte Personen konzipiert sind, eingestellt.


Bitte beachten Sie, dass die Entgeltgruppe S 5 weggefallen ist. Es erfolgt je nach Fähigkeiten und Berufserfahrung eine Eingruppierung in S 7. 


Des Weiteren werden Mitarbeitern im handwerklichen Erziehungsdienst eingestellt, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und die als ständiger Vertreter oder Vertreterin des Leiters von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten, die für behinderte Personen konzipiert sind, tätig sind. Diese müssen im Rahmen einer ausdrücklichen Anordnung für den Personenkreis, welcher in der Entgeltgruppe S 10 als dritte Fallgruppe beschrieben ist, tätig sein.

Entgelttabelle ab 01. März 2015

S5 Tabelle

Jahressonderzahlung Kita Tarifgebiet West und Ost

  2016 / S 2 – S 9 2016 / S 10 – S 18 2017 / S 2 – S 9 2017 / S 10 – S 18
Tarifgebiet West 87,89 % 78,13 % 82,05 % 72,52 %
Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge

Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist das durchschnittliche Gehalt von Juli bis September des jeweiligen Jahres.

 

Als Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung dient das durchschnittliche Gehalt von Juli bis September des jeweiligen Jahres.

Zulage bei höherwertiger Tätigkeit

4,5 Prozent des Tabellenentgelts

 

Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)

Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3 - S 2