| Gegen Rentenbescheide klagen |
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Gegen einen Rentenbescheid können Verbraucher bzw. Rentner beispielsweise dann beim Sozialgericht klagen, wenn ein Widerspruch abgelehnt wurde. Beim Widerspruch unterliegt der Rentenbescheid einer erneuten Prüfung seitens der Rentenkasse. Diese versendet anschließend einen Widerspruchsbescheid, in dem eine Ablehnung oder Anerkennung hervorgeht.
Sollte der Widerspruch abgelehnt worden sein, so können Verbraucher innerhalb einer Frist von 4 Wochen beim Sozialgericht eine Klage gegen den Rentenbescheid bzw. des Widerspruchsbescheides einlegen. Ein Anwalt ist dazu nicht nötig, kann jedoch hinzugezogen werden. Sollten die Erfolgsaussichten gut sein, so kann der Rentner bzw. Verbraucher eine Sozialklage einreichen. Diese ist kostenlos. Lediglich die Kosten des eigenen Anwalts müssen vom Rentner getragen werden. Rund 50 Prozent der eingereichten Klagen gegen Rentenbescheide und Widerspruchsbescheide werden vom Sozialgericht zu Gunsten der Verbraucher bzw. Rentner entschieden. Sollte die Klage ebenso abgewiesen werden, so steht dem Rentner der Gang bis vor das Bundessozialgericht bzw. Bundesverfassungsgericht offen.
Laut § 44 SGB X können Verbraucher beispielsweise bei neuen vorliegenden Tatsachen, die keine Berücksichtigung in der Berechnung des Rentenbescheides gefunden haben, ihre Ansprüche erneut geltend machen. Die Rentenversicherung muss erneut den Antrag prüfen und gegebenenfalls einen Bescheid ausstellen. Hilfreiche Sozialverbände auf einen Blick:
• der Bundesverband der Rentenberater, Hohenstaufenring 17,50674 Köln, +49221/2406642 • Beratungsstelle der Rentenversicherer Tel: 0800/ 1000 48 00
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| Aktualisiert ( Freitag, 18. November 2011 um 18:47 ) |






