Die TV-L Jahressonderzahlung wird grundsätzlich mit den Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Zugrunde gelegt wird das Tabellenentgelt aus den Monaten Juli, August und September.



Höhe der TV-L Jahressonderzahlung

Für die Beschäftigten des TV-L ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen. Beschäftigte, die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 

Im Jahr 2024 wird die Jahressonderzahlung aufgrund des Tarifergebnisses der letzten Tarifrunde steigen.

Im Jahr 2023 wird die Jahressonderzahlung laut § 20 TV-L weiter mit den Prozentsätzen aus 2021 errechnet. Damit wird sie wieder dynamisiert. Die TdL schlug ein erneutes Einfrieren des Weihnachtsgeldes auch für das Jahr 2023 vor. 

Sonderzahlung im Kalenderjahr v.H.  
Entgeltgruppe 2019 2020 2021 2022 2023 bis 31.10.2024
1 - 4 91,69 % 88,91 % 87,43 % 87,43 % 87,43 % 87,43 %
5 - 8 92,19 % 89,40 % 88,14 % 88,14 % 88,14 % 88,14 %
9a - 11 77,66 % 75,31 % 74,35 % 74,35 % 74,35 % 74,35 %
12 - 13 48,54 % 47,07 % 46,47 % 46,47 % 46,47 % 46,47 %
14 - 15 33,98 % 32,95 % 32,53 % 32,53 % 32,53 % 32,53 %

Wichtig: Mit Umsetzung der Tarifeinigung vom 02. März 2019 wurde gleichzeitig eine Absenkung der Bemessungssätze für die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 gemäß § 20 Absatz 2 des TV-L-Tarifvertrages beschlossen und durchgeführt. Mit beschlossen wurde auch, dass die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren bleibt.

Die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten des TV-L richtet sich nach folgenden Vorschriften

Die Jahressonderzahlung richtet sich nach folgenden Vorschriften

Quelle: finanzverwaltung

Wie wird die Höhe der Jahressonderzahlung ermittelt?

Tabelle: Wie wird die Höhe der Jahressonderzahlung ermittelt?

Tabelle: Ärzte an Universitätskliniken haben kein Anspruch auf Jahressonderzahlung

Quelle: finanzverwaltung

Welche Entgelte fließen in der Bemessungsgrundlage ein?

Die Jahressonderzahlung bemisst sich im Sinne des Abs. 2 Satz 1 des gültigen Tarifvertrages am monatlichen Entgelt, welches dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde. Nicht mit einberechnet werden Vergütungen aus Überstunden und Mehrarbeit, Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. Der zugrunde gelegte Bemessungssatz wird nach der Entgeltgruppe am 1. September des entsprechenden Jahres bemessen. Beschäftigte mit einem Beginn der Arbeitszeit nach dem 31. August erhalten ebenso eine Sonderzahlung. Hierbei wird an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt. Für den Bemessungssatz der Entgeltgruppe am 1. September wird die Entgeltgruppe des Einstellungstages herangezogen.

Auszahlung der Jahressonderzahlung für TV-L-Mitarbeiter

Die Auszahlung erfolgt mit dem Tabellenentgelt der Novemberbezüge. Es kann jedoch ein Teilbetrag der Jahressonderzahlung zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.

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