Eine Unfallversicherung springt – wie der Name schon sagt - bei Unfällen ein, wobei es hier jedoch zwei Varianten von Unfallversicherungen gibt. Die eine Variante ist die gesetzliche Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen greift. Die andere Variante ist die private Unfallversicherung, die nicht nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt einspringen kann.

Großteil der Unfälle nicht durch gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt

Rund 70 Prozent der Unfälle in Deutschland ereignen sich in der Freizeit oder im Haushalt. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei lediglich 30 Prozent der Unfälle einspringen würde, sofern diese im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Der Großteil der Unfälle ist allerdings nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Bei Invalidität können hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen

Bei einer unfallbedingten Invalidität können dem Betroffenen hohe Kosten durch Umbauten im Wohnraum, durch eine Haushaltshilfe oder auch einer Umschulung entstehen. Diese Kosten werden bei Unfällen, die sich im Haushalt ereignen oder auf Freizeitaktivitäten zurückzuführen sind, nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Kosten können von Unfallversicherung übernommen werden

Solche Kosten können jedoch von privaten Unfallversicherungen übernommen werden. Der private Unfallschutz gilt zumeist nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern weltweit.

Je nach Leistungsumfang kann sich aus einem privaten Unfallschutz auch eine lebenslange Unfallrente ergeben. Schon bei einer vorliegenden Invalidität von 50 Prozent wird häufig eine Unfallrente zusätzlich zur vereinbarten Invaliditätssumme ausbezahlt.

Tabelle: Anzahl der Personen in Deutschland, die eine private Unfallversicherung haben

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2022
27,03 Mio. 26,64 Mio. 26,44 Mio. 25,57 Mio. 25,60 Mio. 28,39 Mio. 25,40 Mio. 25,80 Mio. 25,50 Mio. 24,90 Mio.

Quelle: statista

Tabelle: Tödliche Arbeitsunfälle und Wegeunfälle

Im Jahr 2022 kam es zu 423 tödlichen Arbeitsunfällen und 248 Wegeunfällen mit tödlichem Ausgang.

Jahr Arbeitsunfall Wegeunfall Insgesamt
2022 423 248 671
2020 399 238 637
2019 497 309 806
2018 420 310 730
2017 454 282 736
2016 424 311 735
2015 470 348 818
2014 483 322 805
2013 455 317 772
2012 500 386 886
2011 498 394 892
2010 519 367 886
2009 456 362 818
2008 572 458 1.030
2007 619 503 1.122
2006 711 535 1.246
2005 656 552 1.208
2004 714 560 1.274
2003 821 680 1.501
2002 857 659 1.516
2001 870 743 1.613
2000 918 796 1.712

Quelle: statista

Tabelle: Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle

Wegeunfaelle

Quelle: statista

Wichtige Begriffe im Bereich Unfall

Einen Arbeitsunfall erleidet ein Beschäftigter dann, wenn dieser während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte einen Unfall hat.

Einen Wegeunfall erleidet ein Beschäftigter dann, wenn er auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall hat.

Ein Beschäftigter erleidet dann einen meldepflichtigen Unfall, wenn durch einen Arbeits- oder Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen hervorgerufen wird oder der Unfall zum Tod führt.

Ein Schulkind erleidet einen meldepflichtigen Unfall im Bereich der Schüler-Unfallversicherung, wenn es einen Unfall auf dem Schulweg erleidet, welcher eine ärztliche Behandlung beansprucht oder zum Tod führt.

Beschäftigte, die eine neue Unfallrente erhalten, haben einen schweren Arbeits- oder Wegeunfall erlitten. Der Unfall geht mit so schweren Folgen einher, dass eine Entschädigungszahlung geleistet werden muss. Eine Entschädigungszahlung kann in Form einer Rente und Abfindung oder ein Sterbegeld sein.

Bei Personen mit einem tödlichen Unfall handelt es sich um einen Tod, der innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist.