Wenn sich das eigene Team oder auch Kunden gegen einen Mitarbeiter stellen, so kann das eine Druckkündigung rechtfertigen. Aber was ist eine Druckkündigung? Gibt es sie auch im öffentlichen Dienst, etwa im TVöD oder TV-L? Können Polizisten, Lehrer und Erzieher auch betroffen sein? Auf diese Fragen gehen wir nachfolgend ein.


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Gekündigt auf Kollegenwunsch - Ist dies möglich?

Am Arbeitsplatz kommt es häufiger zu Konflikten, insbesondere zwischen Kollegen. Wenn die Streitigkeiten eskalieren, kann es sein, dass sich auf einmal alle Kollegen gegen den Mitarbeiter stellen und dem Chef erklären: Entweder der oder die geht, oder wir kündigen. Das Gleiche gilt für Kunden. Auch Kunden eines Unternehmens können der Leitung erklären, dass sie mit diesem Mitarbeiter nichts mehr zu tun haben möchten. Entweder die Leitung distanziert sich von ihm, oder es werden keine Geschäfte mehr geschlossen. Dies trifft insbesondere für wichtige Kunden eines Unternehmens zu.

Ist eine Druckkündigung zulässig?

Wenn sich also Kollegen oder Kunden gegen einen Mitarbeiter stellen und den Arbeitgeber auffordern, diesen zu kündigen, allenfalls kündigen sie selbst, dann spricht man von einer Druckkündigung. Allerdings ist diese nur in wenigen Fällen zulässig, wie Arbeitsrechtler erklären. 

Es gibt die unechte und echte Druckkündigung

Arbeitsrechtler unterscheiden zwischen echten und unechten Druckkündigungen. 

Die echte Druckkündigung

Die echte Druckkündigung kommt dann zustande, wenn sich Dritte, sprich Kollegen oder Kunden, gegen den Mitarbeiter stellen und so enormen Druck auf den Arbeitgeber ausüben, dass dieser keine andere Wahl hat, als den Mitarbeiter zu entlassen, wenn er wirtschaftliche Schäden seines Unternehmens abwenden möchte. Zu den wirtschaftlichen Schäden gehören beispielsweise massenbedingte Kündigungen durch Kollegen oder die Abwendung eines sehr wichtigen Großkunden.

Die unechte Druckkündigung

Bei der unechten Druckkündigung stehen objektive Gründe im Vordergrund. Dazu gehören zum Beispiel mangelnde Kompetenz des Mitarbeiters oder schuldhaften Vergehens. Man kann also festhalten, dass eine unechte Druckkündigung immer auf das Verhalten des Mitarbeiters zurückzuführen ist. Kollegen, die das nicht länger hinnehmen möchten, drängen dann den Arbeitgeber zu einer Entlassung des besagten Mitarbeiters. 

Allerdings können Arbeitgeber nur in wirklich schwerwiegenden Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen. Sollte es sich um leichtere Verstöße handeln, so muss der Arbeitgeber erst einmal eine Abmahnung aussprechen.

Gibt es Druckkündigungen auch im öffentlichen Dienst?

Druckkündigungen können auch im öffentlichen Dienst in allen Sparten auftreten. Allerdings ist hier das Kündigungsrecht anders als in privaten Arbeitsverhältnissen geregelt. Zum Beispiel können Beamte nicht einfach gekündigt werden. Sie können versetzt werden oder es kann eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet werden. Das Gleiche gilt für Tarifbeschäftigte im TVöD oder TV-L. Auch hier ist eine Kündigung nicht so einfach möglich. Es müssen erhebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen. 

Arbeitgeber muss Kündigung versuchen abzuwenden

Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, muss er beweisen können, dass er alles versucht hat, die Kündigung abzuwenden. Dazu gehört, dass er den Sachverhalt eingehend prüft, aber auch die Einräumung der Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich zu erklären. Allerdings muss er auch mit den Kollegen sprechen, auch wenn diese den Druck nicht ausüben oder tatsächlich ausüben. Zudem muss er versuchen, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln.

Arbeitsniederlegung darf nicht einfach so erfolgen

Häufig kommt Arbeitnehmern die Arbeitsniederlegung in den Kopf, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Allerdings müssen Arbeitnehmer hier aufpassen. So einfach die Arbeit niederlegen, geht nicht. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber Mitarbeiter abmahnen oder auch Gehälter kürzen.

Wie Arbeitgeber eine Druckkündigung umgehen können

Sollten der Widerstand im Unternehmen oder der Unternehmensschaden zu groß sein, so muss der Arbeitgeber über mögliche Optionen nachdenken. Eine Möglichkeit wäre die Versetzung des betroffenen Mitarbeiters in eine andere Abteilung. Sollte sich ein arbeitsgerichtliches Verfahren nicht vermeiden lassen, so kann eine Mediation ins Spiel kommen. Sie bietet eine gute Möglichkeit, Konflikte zwischen den Parteien zu lösen.

Betroffene können Schadenersatz verlangen

Sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nur unzureichend schützen oder stellt sich heraus, dass die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter unwahr sind, so kann der Mitarbeiter Schadenersatz geltend machen: und zwar sowohl von denen, die Druck ausgeübt haben als auch vom Arbeitgeber.