Eine Adoption ist nur dann nach § 1741 Abs. 1 BGB zulässig, "wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht." Zudem ist eine Adoption eines Kindes nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Adoption muss immer beantragt werden, wobei die Annahme dann vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen wird. Damit erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder Annehmenden. Das Kind erhält grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden. Die elterliche Sorge obliegt nach der Adoption den Ehegatten oder den Annehmenden. Ebenso entstehen Unterhaltsrechte und Unterhalspflichten.



Wer vermittelt eine Adoption?

Eine Adoption wird vom zuständigen Jugendamt des Wohnbezirks, einer Adoptionsvermittlungsstelle in nichtkonfessioneller Trägerschaft sowie von Adoptionsdiensten in katholischer oder evangelischer Trägerschaft vermittelt. dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung eines Kindes gibt. 

Diese Arten einer Adoption gibt es

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Adoptionsarten unterschieden:

  • Fremdadoption: Volladoption, bei der sämtliche Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie gelöscht werden
  • Stiefkindadoption: das leibliche Kind des Partners wird adoptiert
  • Verwandtenadoption: ein Kind aus der Verwandtschaft bis zum dritten Grad wird adoptiert
  • Pflegekindadoption: Adoption eines Pflegekindes durch die Pflegeeltern
  • Sukzessivadoption: Adoption eines Kindes bei homosexuellen Partnerschaften, das bereits von einem der Partner vor der Eheschließung adoptiert wurde

Wie läuft eine Adoption ab?

Eine Adoption läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Bewerbung einreichen: Als erstes muss eine Bewerbung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle, sprich beim Jugendamt oder einer anerkannten nichtstaatlichen Adoptionsvermittlungsstelle, um eine Adoption eingereicht werden.
  2. Eignungsprüfung: Fachkräfte werden mit den angehenden Eltern über ihre Belange, ihrem Alltag und deren Hintergründe sprechen.
  3. Vorbereitung auf die Adoption: Sollte die Eignungsprüfung positiv ausfallen, so erfolgt die Vorbereitung auf die Adoption. 
  4. Kindsvorschlag: Die Vermittlungsstelle sucht ein passendes Kind aus, das zeitnah zu den angehenden Eltern kommt.
  5. Adoptionspflegezeit: Wenn das Kind zu den angehenden Eltern kommt, beginnt die Adoptionspflegezeit, in welchem das Eltern-Kind-Verhältnis wachsen soll. Das Jugendamt bleibt jedoch weiterhin Vormund des Kindes.
  6. Antrag auf Adoption: Sofern die Adoptionspflege gut verläuft, kann die Adoption beim Familiengericht beantragt werden. Das Gericht entscheidet schließlich über das Adoptionsgesuch mit dem Adoptionsbeschluss.
  7. Unterstützung und Begleitung: Die Vermittlungsstelle begleitet die Eltern weiterhin nach der Adoption. Bei auftretenden Problemen oder Fragen werden die Eltern von der Vermittlungsstelle unterstützt.

Welche Unterlagen sind bei einer Adoption nötig?

bei einer Adoption müssen unter anderem folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • eine Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Lohnzettel, Besoldungsbescheid
  • Geburtsurkunde beider annehmenden Elternteile
  • ein Gesundheitszeugnis
  • einen ausführlichen Lebenslauf
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Wie lange dauert eine Adoption?

Eine Adoption ist kein schnelles Verfahren Es sind mehrere Etappen zu durchlaufen, die allesamt unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen können. Grob gesagt sollten folgende Zeiten eingeplant werden:

  • Eignungsprüfung: etwa 9 Monate
  • Wartezeit bis zum Kindsvorschlag: Wochen bis etliche Jahre
  • Adoptionspflege: 1 Jahr (Zeitraum, in dem das Kind in der Familie lebt)

Was kostet eine Adoption?

Eine Adoption, die durch das Jugendamt durchgeführt wird, ist kostenfrei. Es fallen jedoch gebühren für notarielle Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Atteste und Vorbereitungsseminare an. Eine Adoption bei einer nichtstaatlichen Vermittlungsstelle kann unter Umständen kostenpflichtig sein.

Welche Voraussetzungen gelten bei einer Adoption?

  • eine Adoption ist ab dem 25. Lebensjahr möglich, wobei der jüngere Partner mindestens 21 Jahre alt sein muss
  • ein Höchstalter existiert nicht
  • es muss eine Motivation zur Adoption sowie Toleranz vorliegen sowie die Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Herkunft
  • eine stabile Partnerschaft gilt als Fundament für eine Adoption
  • eine gewisse Gesundheit sollte gegeben sein, um für das Kind dauerhaft sorgen zu können
  • Erziehungsmethoden sollten gut durchdacht sein
  • frühere schlechte Erfahrungen in der eigenen Kindheit dürfen nicht auf das Kind übertragen werden
  • der Wohnraum sollte groß genug sein, um das Kind seinen eigenen Raum zum Spielen und zum Zurückziehen geben zu können
  • Kontakt zu anderen Kindern muss gegeben sein
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen stimmen; dazu gehören ausreichend finanzielle Mittel, um für das Kind sorgen zu können

Welche staatlichen Leistungen gibt es nach einer Adoption?

Adoptiveltern können Kindergeld und Elterngeld erhalten. Zudem gelten für sie die gleichen Leistungen, Rechte und Pflichten wie für andere Eltern. Eine Ausnahme besteht beim Mutterschutz. Da bei einer Adoptivmutter keine Gesundheitsrisiken wie bei einer schwangeren Frau auftreten können, gilt für sie nicht der Mutterschutz.

Das eigene Kind zur Adoption freigeben

Eltern, die ihr eigenes Kind zur Adoption freigeben möchten, können sich an das Jugendamt oder eine andere Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Dort werden sie betreut und unterstützt.

Wie kann das Kind Kontakt zu den leiblichen Eltern herstellen?

Wenn das Adoptivkind den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern wünscht, so kann es sich selbst oder die Adoptiveltern an die entsprechende Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Diese hilft bei der Kontaktaufnahme zu den leiblichen Eltern.