Gesetzlich Krankenversicherte, so auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst im TVöD, TV-L usw., müssen ab dem 01.01.2019 keine vollen Zusatzbeiträge mehr entrichten, wie ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn offenlegt.

Der Gesetzentwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, dass ab 2019 Arbeitgeber stärker zur Kasse gebeten werden. Die Zusatzbeiträge, die im Schnitt bei 1 % des Bruttolohns liegen, wurden sonst allein vom Arbeitnehmer getragen. Diese werden jetzt hälftig auf den Arbeitgeber und bzw. den Rentenkassen umgelegt. Dadurch sollen die gesetzlich Krankenversicherten ab 2019 um rund 8 Milliarden Euro entlastet werden. Arbeitgeber und Versicherte werden sich somit die Zusatzbeiträge ab 2019 teilen.

Entlastung von Kleinselbstständigen und Beitragszahler

Des Weiteren sollen Kleinselbstständige entlastet werden. Hier soll der monatliche Mindestbeitrag der Krankenkasse ab 2019 auf 171 Euro halbiert werden.
Ab 2020, statt wie geplant 2019, sollen zudem die Krankenkassen die Pflicht erhalten, ihre Rücklagen so abzubauen, dass diese nicht mehr die Monatsausgaben überschreiten. Mit den finanziellen Mitteln sollen Beitragssenkungen und Beitragsstabilisierungen bezahlt werden. Eigentlich war dieses Vorhaben bereits 2019 geplant, musste allerdings noch mal auf 2020 verschoben werden, da vorab eine Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen (RSA) nötig ist.

Arbeitgeberverband warnt vor steigenden Arbeitskosten

Kritik kommt vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, der vor eine zunehmende finanzielle Belastung für Unternehmen und Betriebe warnt. Mit der Durchsetzung des Gesetzentwurfs würde die Regierung die Arbeitskosten in die Höhe schrauben, was viele Unternehmen in Bedrängnis führen könnte.
Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich seit 2015 aus einem einheitlichen allgemeinen Satz in Höhe von 14,6 %, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmers zu je einer Hälfte finanziert wird, und einem flexiblen Zusatzbeitrag in Höhe von rund 1 % des Bruttogehalts zusammen, der jedoch bisher von Arbeitnehmern allein finanziert wurde.

Lesen Sie auch:

Pfeil RotAlles Wissenswerte zur Krankenkasse

Pfeil RotKrankenkassen erheben Zusatzbeiträge

Quelle Text: bundesregierung.de