In Nordrhein-Westfalen beginnt das neue Schuljahr am 12. August 2020. Das Schulministerium plant für alle Klassenstufen einen "möglichst vollständigen Präsenzunterricht". Der Schulbetrieb war wegen der Corona-Krise stark beeinträchtigt und eingeschränkt. Um "einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb" zu ermöglichen, will das Schulministerium bestimmte Regeln einführen. Was Lehrer und Eltern jetzt beachten müssen, erfahren Sie nachfolgend.

Mundschutz wird Pflicht, sonst erfolgt Schulverweis

An den Schulen von NRW wird das Tragen eines Mundschutzes vorerst bis Ende August Pflicht werden. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulgelände und auch im Unterricht für Lehrer und Schüler gleichermaßen. Abgenommen werden kann die Maske im Unterricht erst dann, wenn der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Grundschüler sind von der Maskenpflicht im Unterricht ausgenommen, sofern sie an ihrem Tisch sitzen. Zudem kann die Schule im Rahmen von Prüfungen und Unterrichtseinheiten die Maskenpflicht aussetzen, sofern dies nötig ist. Die Landesregierung wird den Schulen in NRW etwa eine Million Masken zur Verfügung stellen. Allerdings gelten diese nur als Reserve. Eltern sind aufgerufen, ihren Kindern einen geeigneten Mundschutz selbst zu besorgen. Sollte gegen das Tragen des Mundschutzes verstoßen werden, so kann die Schule einen Schulverweis aussprechen.

Unterrichtsbeginn zwischen 7.30 und 8.30 Uhr

An vielen Schulen wird der Unterricht zwischen 7.30 und 8.30 Uhr beginnen, um das Aufeinandertreffen der Schüler ein wenig zu entzerren.

Präsenzunterricht verpflichtend für alle Schüler

Für alle Schüler wird der Präsenzunterricht verpflichtend, es sei denn, das Kind hat eine bestimmte Vorerkrankung, die es daran hindert, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Sollte dies der Fall sein, so entscheiden die Eltern über die Teilnahme des Kindes am Schulunterricht vor Ort. Das Schulministerium empfiehlt in solchen Fällen eine Rücksprache mit einem Arzt. Distanzunterricht und Prüfungen sind jedoch auch in solchen Fällen verpflichtend.

Distanzunterricht wird benotet

Der Distanzunterricht soll dem Präsenzunterricht gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass auch Leistungen der Schüler im Distanzunterricht benotet werden können. Klassenarbeiten sollen jedoch direkt in der Schule stattfinden, sofern dies möglich sei. Diese Regelung wird vorerst bis Ende des Schuljahres gelten.

Abiturprüfungen und Prüfungen 10. Klasse werden 2021 verschoben

Die Abiturprüfungen sowie die Zentralen Prüfungen der Klasse 10 sollen im Jahr 2021 um etwa 14 Tage verschoben werden. Die entsprechenden Prüfungstermine werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

Verbot von Klassenfahrten

Klassenfahrten sind seit dem 28. Mai 2020 untersagt und werden es auch noch bis zu den Herbstferien bleiben. Die Stornierungskosten von bereits gebuchten Fahrten wird das Land NRW übernehmen, sollten diese Mitte Juni bzw. bei Schulen mit freien Trägerschaften bis 10. Juli storniert worden sein.

Eintägige Fahrten und Exkursionen möglich

Eintägige Exkursionen und Fahrten innerhalb Deutschlands sind möglich. Dazu zählen insbesondere Museumsausflüge und Wandertage. Eltern tragen die Kosten auch dann, wenn die Fahrt abgebrochen werden muss.

Lehrer erhalten digitale Endgeräte

Lehrer an öffentlichen Schulen in NRW werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Dazu will das Land 103 Millionen Euro bereitstellen. Für bedürftige Schüler sollen ebenso Mittel bereitgestellt werden.

Gemeinsames Singen nicht erlaubt

An Schulen ist das gemeinsame Musizieren und Singen im Rahmen des Musikunterrichts weiterhin bis zu den Herbstferien untersagt. Es kann lediglich im Freien stattfinden, wenn ein vergrößerter Mindestabstand eingehalten werden kann.

Sportunterricht wird wieder in vollem Umfang aufgenommen

Der Sportunterricht wird wieder vollständig aufgenommen. Bis zu den Herbstferien gilt Sport überwiegend im Freien. Die Nutzung der Sporthallen sind erlaubt, wenn entsprechende Hygieneregeln eingehalten werden können. Dazu gehört, dass Schüler sich nach dem Sportunterricht die Hände waschen und desinfizieren. Es dürfen sich nicht alle Schüler in der Umkleidekabine aufhalten. Gleiches gilt für den Schwimmunterricht.

Feste Sitzordnung und Gruppen

In Klassenräumen muss eine feste Sitzordnung der Schüler eingehalten werden, die auch dokumentiert werden muss. Zudem soll der Unterricht möglichst in Gruppen stattfinden, um bei einer Corona-Infektion die Kontaktkette nachvollziehen zu können.

Schulmensen wieder geöffnet

In NRW haben die Schulmensen wieder geöffnet, allerdings sind Hygienevorschriften zu beachten. Zudem müssen Schüler eines Kurses oder einer Klasse gemeinsam essen und zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt auch in der Mensa, wenn nicht gerade gegessen wird. Mensa-Mitarbeiter müssen ständig einen Mundschutz tragen.

Lehrer können sich alle 14 Tage auf Corona testen lassen

Für Lehrer und sonstige Mitarbeiter an Schulen wird ab dem 10.08. bis zu den Herbstferien ein Testverfahren eingeführt. Wer möchte, kann sich alle 14 Tage auf das Coronavirus testen lassen, ohne dabei einen konkreten Verdacht haben zu müssen. Die Kosten werden vom Land NRW übernommen.

Quelle: rp-online.de

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