Mitarbeiter der AVR Diakonie können bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis eine einmalige Abfindung erhalten. Die Höhe gestaltet sich nach dem Monatsverdienst sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ein Anspruch auf Übergangsgeld steht bei einer Zahlung einer Abfindung nicht zu.


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Abfindungshöhe AVR Diakonie 2024

Beschäftigungszeit § 11a AVR bis zum vollendeten 40. Lj. nach vollendetem 40. Lj. nach vollendetem 45. Lj. nach vollendetem 50. Lj. nach vollendetem 55. Lj.
Monatsbezüge
3 Jahre - 2 2 3 3
5 Jahre 2 3 3 4 5
7 Jahre 3 4 5 6 7
9 Jahre 4 5 6 7 9
11 Jahre 5 6 7 9 11
13 Jahre 6 7 8 10 12
15 Jahre 7 8 9 11 13

Quelle: Datei Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonie

Welche Monatsbezüge werden zugrunde gelegt?

Als Monatsbezug wird das Entgelt definiert, welches im letzten Kalendermonat vor Ausscheiden aus dem Beschäftigtenverhältnis als Gehalt gezahlt wurde.

Wann entsteht ein Anspruch auf eine Abfindung in der Diakonie?

Ein Anspruch entsteht am ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigtenverhältnis. Sollte der Dienstgeber gekündigt haben, so steht eine Abfindung erst mit Ablauf der Frist der Kündigungsschutzklage zu.

Wann wird keine Abfindung gezahlt?

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn die Kündigung von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter zu vertreten ist. Dazu gehört mitunter auch die Ablehnung eines angebotenen Arbeitsplatzes, einer Umschulung oder Weiterbildung. Weiterhin wird keine Abfindung gezahlt, wenn der Arbeitnehmer von einem anderen Dienstgeber im diakonischen, kirchlichen oder öffentlichen Dienst übernommen wird.

Wo sind die Regeln zur Abfindung der AVR Diakonie verankert?

Die Regeln zur Abfindung der Diakonie sind in den "Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind, beschlossen von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland" verankert.