| Beihilfe nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) |
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Die Beihilfe ist im Beamtenrecht eine finanzielle Unterstützungsleistung im Bereich der Krankenfürsorge. Unterstützt wird in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen, jedoch nur bei Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes, Soldaten und Berufsrichter sowie deren Angehörige, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, sind ebenfalls bei der Beihilfe zu berücksichtigen. Aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten sowie seiner Familie mittels eines Anteils, der nicht durch den Eigenanteil des Beamten gedeckt ist, hinsichtlich der Ausgaben im Gesundheitsbereich finanzielle Hilfeleistung zu geben. Wer erhält wie viel Beihilfe?Beihilfe wird nach § 80 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gewährt. Tabelle: Beihilfe Anspruch
Quelle: dz-portal.de An den Standorten Berlin, Bonn und Frankfurt Oder werden Angelegenheiten zur Beihilfe vom Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen von über 50 öffentlichen Arbeitgebern bearbeitet. Beihilfe BeantragungBeihilfe muss schriftlich mittels Formblätter innerhalb eines Jahres nach Zustamdekommen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt werden. Die Formblätter sind online verfügbar oder bei den entsprechenden Behörden erhältlich. Dabei ist nur das Datum des Eingangs beim Dienstleistungszentrum maßgebend. Sollte der Antrag darüber hinaus eingereicht worden sein, kann keine Beihilfe gewährt werden. Zudem gilt zu beachten, dass nur ein Betrag von über 200 Euro an Aufwendungen geltend gemacht werden kann. Ein niedrigerer Betrag ist nicht erstattbar. Aufwendungen müssen mittels Belegen in Kopien oder Rechnungsduplikaten nachgewiesen werden. Diese sollten möglichst vom Austeller der Rechnung ausgefertigt worden oder alternativ beglaubigt sein. Sollten Aufwendungen für Medikamente eingereicht werden, ist eine Pharmazentralnummer auf dem Rezept zwingend erforderlich. Dies entfällt beim Medikamentenkauf im Ausland. Beihilfe Formulare downloaden
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| Aktualisiert ( Sonntag, 29. April 2012 um 20:45 ) |





