Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten PDF Drucken E-Mail
( 1 Vote )
AddThis Social Bookmark Button

Auch Beamtinnen und Beamte, sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes sind berechtigt Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz abzuschließen. Dazu zählen zum Beispiel Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen.

Dafür erhalten sie seitens des Arbeitgebers Zuschläge, die so genannten vermögenswirksamen Leistungen. Monatlich werden dafür in Ost- und Westdeutschland 6,65 Euro gezahlt, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistungen anteilig ihrer Arbeitszeit. Sollten die Bezüge eines Beamten/in in Vollzeitbeschäftigung einschließlich Zulagen und Zuschlägen unter 971,45 Euro liegen, werden 13,29 Euro vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

Weitere Informationen zum Thema Beamte:

Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten
Stellenzulagen und Amtszulagen für Beamtinnen und Beamten
Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten
Die Vertreterzulage für Beamtinnen und Beamte
Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

Mehr zum Thema:

Vermögenswirksame Leistungen – Beamtinnen und Beamte

 

Aktualisiert ( Donnerstag, 10. März 2011 um 18:19 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst