| Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten |
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Auch Beamtinnen und Beamte, sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes sind berechtigt Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz abzuschließen. Dazu zählen zum Beispiel Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen. Dafür erhalten sie seitens des Arbeitgebers Zuschläge, die so genannten vermögenswirksamen Leistungen. Monatlich werden dafür in Ost- und Westdeutschland 6,65 Euro gezahlt, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistungen anteilig ihrer Arbeitszeit. Sollten die Bezüge eines Beamten/in in Vollzeitbeschäftigung einschließlich Zulagen und Zuschlägen unter 971,45 Euro liegen, werden 13,29 Euro vermögenswirksame Leistungen gezahlt.Weitere Informationen zum Thema Beamte:
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 10. März 2011 um 18:19 ) |






