Im TVöD Bund und im VKA richtet sich die Stufenlaufzeit nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes TV EntgO Bund sowie nach der Entgeltordnung VKA. Das Entgelt richtet sich dabei nach der Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte eingruppiert ist. Die Entgeltgruppe und die Eingangsstufe müssen dabei stets im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
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Stufenrechner: Wann erreiche ich die nächste Stufe?
TVöD Stufenaufstieg Rechner
Hinweis: Der Rechner dient zur Orientierung. Maßgeblich sind die individuellen Regelungen deines Arbeitsvertrags sowie der geltende TVöD.
Bestimmte Kriterien bestimmen die Stufeneingruppierung
Die Eingruppierung in eine Stufen und die anschließende Stufenlaufzeit erfolgen nach bestimmten Kriterien und orientieren sich nach den Tätigkeitsmerkmalen, die von dem Beschäftigten über die gesamte und nicht nur vorübergehende Beschäftigungsdauer ausgeübt werden. Von einer gesamten auszuübenden Tätigkeit spricht man, wenn zeitlich gesehen mindestens 50 Prozent der ausgeübten Arbeitsvorgänge anfallen, die dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe entsprechen.
Stufenlaufzeiten als Übersicht
Im TVöD wird zwischen einer Einstellung in die Entgeltgruppe E1 und ab E2 unterschieden. Bedeutend ist, dass die Einstufung in E1 bereits bei der Stufe 2 beginnt. Die Stufe 3 wird dann nach vier Jahren in Stufe 2, die Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, die Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 erreicht.
Stufenaufstieg der Entgeltgruppe E1 - Der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| - | bei Einstellung | nach 4 J. in Stufe 2 | nach 4 J. in Stufe 3 | nach 4 J. in Stufe 4 | nach 4 J. in Stufe 5 |
Stufenaufstieg ab der Entgeltgruppe E2 - Der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe
In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 werden Beschäftigte in die Entgeltstufe 1 eingruppiert, wenn sie keine Berufserfahrung aufweisen. Sollte eine Berufserfahrung vorgewiesen werden können, erfolgt eine Einstellung je nach Qualifikation in die Stufe 2 oder 3.
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| bei Einstellung | nach 1 J. in Stufe 1 | nach 2 J. in Stufe 2 | nach 3 J. in Stufe 3 | nach 4 J. in Stufe 4 | nach 5 J. in Stufe 5 |
Wichtiges Urteil zur Eingruppierung in die Stufen im TVöD
Das Arbeitsgericht in Berlin hat entschieden, dass die Regelung in § 16 Abs. 2 TVöD gegen die Freizügigkeit der EU verstößt. Die Stufeneinteilung ist wegen der unterschiedlichen Anrechnung der Berufserfahrung unzulässig.
Lesen Sie hier weiter: ArbG Berlin, Urteil vom 18.03.2015, 60 Ca 4638/14.
- Eingruppierung in der Entgeltgruppe 1 des TVöD - BAG, Beschluss vom 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 –
- Modellprojekt „Bürgerarbeit“ unterliegt TVöD - VG Potsdam, Beschluss vom 15.01.2013 - VG 21 K 1480/12.PVL–
- Tarifliche Eingruppierung von Polizeiangestellten - BAG, Urteil vom 06.06.2007 - 4 AZR 407/06-
Die Stufenlaufzeit ist abhängig von den Entgeltgruppen E 1 und E 2
Die Gliederung der Entgeltgruppen im Bereich Bund und der Länder erfolgt mittels 15 Entgeltgruppen, wobei niedrigere Entgeltgruppen für ungelernte Beschäftigte und höhere Entgeltgruppen für studierte und promovierte Beschäftigte Anwendung finden.
Entgeltgruppen E 1 bis E 4
Häufig werden in die Entgeltgruppen E 1 bis E 4 ungelernte Beschäftigte eingruppiert. Dazu können Quereinsteiger ohne Berufsausbildung zählen, aber auch Schulabsolventen, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Beschäftigte werden in der Entgeltgruppe 1 bei Einstellung in die Stufe 2 eingestuft, bei der Entgeltgruppe 2 in die Stufe 1. Bei den Entgeltgruppen E 3 und E 4 erfolgt die Einstufung bei Neueinstellung in die Stufe 1.
Entgeltgruppen E 5 bis E 8
In die Entgeltgruppen E 5 bis E 8 werden Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung eingestuft. Zu den Berufsgruppen können Pflegebeschäftigte, Erzieher und Verwaltungsangestellte zählen. Bei Neueinstellung werden die Beschäftigten dieser Entgeltgruppen in die Stufe 1 eingestuft.
Entgeltgruppen E 9 bis E 12
Die Entgeltgruppen E 9 bis E 12 finden bei Beschäftigten mit einem Abschluss eines Bachelor- und Fachhochschulstudiums Anwendung. Hierzu können Verwaltungsangestellte, Kita-Leiter und Sozialpädagogen gehören. Auch hier wird die Stufe 1 als Eingangsamt zugeordnet.
Entgeltgruppen E 13 bis E 15
Die Entgeltgruppen E 13 bis E 15 werden in der Regel bei Beschäftigten mit einem Hochschulabschluss oder einem Master angewendet. Zu den Berufsgruppen können Ärzte, Leiter und Direktoren gehören. Im Regelfall gelten für die Eingruppierung im TVöD die Qualifikation und Berufserfahrung als kennzeichnende Faktoren. Neu eingestellte Beschäftigte fangen in ihrer Stufenlaufzeit mit der Stufe 1 ein.
Fragen zum Thema Stufen und Stufenaufstieg
Die tariflichen Regelungen zu Stufen, Stufenzuordnung und Stufenaufstieg bilden einen zentralen Bestandteil der Entgeltstruktur im öffentlichen Dienst. Sie dienen dazu, berufliche Erfahrung, Leistungsentwicklung und Betriebszugehörigkeit systematisch abzubilden und in eine transparente Vergütungsstruktur zu überführen. Dabei bestimmen sowohl die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung als auch individuelle Leistungsaspekte die Eingruppierung sowie den weiteren beruflichen Aufstieg innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe. Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Regelungen und Zusammenhänge dieses Systems.
1. Wie viele Stufen umfassen die Entgeltgruppen 2 bis 15?
Die Entgeltgruppen 2 bis 15 des Tarifrechts umfassen jeweils sechs Stufen, die die berufliche Entwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe abbilden.
2. In welche Stufe werden Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung eingruppiert?
Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden bei ihrer Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet.
3. Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in Stufe 2 bei der Einstellung?
Eine Eingruppierung in Stufe 2 erfolgt, wenn die einzustellende Person über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügt.
4. Wann wird in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3 vorgenommen?
Eine Zuordnung zur Stufe 3 wird in der Regel vorgenommen, wenn eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden kann.
5. Wie wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung definiert?
Einschlägige Berufserfahrung bezeichnet eine berufliche Tätigkeit, die entweder der übertragenen Aufgabe entspricht oder inhaltlich eng mit dieser verbunden ist.
6. Inwieweit kann der Arbeitgeber weitere berufliche Erfahrungen berücksichtigen?
Der Arbeitgeber kann zur Deckung des Personalbedarfs auch solche beruflichen Erfahrungen ganz oder teilweise berücksichtigen, die für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind.
7. Welche Regelung gilt bei einem unmittelbaren Wechsel innerhalb des Bundes?
Bei einem unmittelbaren Wechsel innerhalb des Bundes werden die zuvor erreichte Stufe sowie die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit vollständig übernommen.
8. Kann eine zuvor erworbene Stufe aus einem anderen öffentlichen Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden?
Ja, bei einem unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei einem vergleichbaren Tarifvertrag kann die zuvor erreichte Stufe ganz oder teilweise angerechnet werden.
9. Nach welcher Dauer wird die Stufe 2 erreicht?
Die Stufe 2 wird nach einer ununterbrochenen Tätigkeit von einem Jahr in Stufe 1 erreicht.
10. Welche Zeitspanne ist erforderlich, um Stufe 3 zu erreichen?
Der Aufstieg in Stufe 3 erfolgt nach zwei Jahren Tätigkeit in Stufe 2.
11. Wie lange dauert es, um von Stufe 3 in Stufe 4 aufzusteigen?
Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach einer dreijährigen Tätigkeit in Stufe 3.
12. Welche Voraussetzungen gelten für den Aufstieg in Stufe 5?
Der Aufstieg in Stufe 5 setzt eine vierjährige Tätigkeit in Stufe 4 voraus.
13. Nach welcher Zeit wird die Endstufe 6 erreicht?
Die Endstufe 6 wird nach fünf Jahren Tätigkeit in Stufe 5 erreicht.
14. Wie viele Stufen umfasst die Entgeltgruppe 1?
Die Entgeltgruppe 1 umfasst abweichend von den übrigen Entgeltgruppen insgesamt fünf Stufen.
15. In welcher Stufe beginnt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 1?
Die Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 erfolgt zwingend in der Stufe 2, die als Eingangsstufe definiert ist.
16. Wie gestaltet sich der Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe 1?
In der Entgeltgruppe 1 erfolgt der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe nach jeweils vier Jahren in der vorangegangenen Stufe.
17. Ab welchem Zeitpunkt erhalten Beschäftigte das Entgelt der neuen Stufe?
Das Tabellenentgelt der neuen Stufe wird ab dem Beginn des Monats gezahlt, in dem die nächste Stufe erreicht wird.
18. Unter welchen Bedingungen kann die Stufenlaufzeit verkürzt werden?
Die Stufenlaufzeit kann bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, insbesondere in den Stufen 4 bis 6 verkürzt werden.
19. Unter welchen Umständen kann sich die Stufenlaufzeit verlängern?
Eine Verlängerung der Stufenlaufzeit ist möglich, wenn die Leistungen der Beschäftigten erheblich unter dem Durchschnitt liegen; diese Entscheidung wird regelmäßig überprüft.
20. Welche Zeiten werden trotz Unterbrechungen auf die Stufenlaufzeit angerechnet?
Zu den anrechenbaren Zeiten zählen unter anderem Mutterschutzzeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, bezahlter Urlaub sowie kurzfristige Unterbrechungen, sofern sie tariflich als unschädlich definiert sind.