| TVöD-K Arbeitszeit |
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§ 6 ArbeitszeitDie Arbeitszeit ist ohne Anrechnung der Pausen auf 38,5 Stunden pro Woche im Tarifgebiet West und wöchentlich 40 Stunden im Tarifgebiet Ost festgelegt. In Baden-Württemberg beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche. Ärzte sowie Ärztinnen müssen eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche leisten. Innerhalb von zwei Wochen dürfen Ärzte mit maximal acht 12 Stunden Schichten ausschließlich der Pausen belegt werden. Pro Woche können maximal 4 x 12 Stunden Schichten erteilt werden. 12 Stunden Schichten dürfen nicht mit dem Bereitschaftsdienst gekoppelt werden. Soweit betriebliche Bedingungen es zulassen, können am 24. Dezember sowie am 31. Dezember des fortlaufenden Jahres Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden. Sollte es aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich sein, so ist innerhalb der nächsten drei Monate ein Ausgleich zu schaffen. Siehe auch § 6.1. TVöD-K Arbeit an Sonn- und Feiertagen (ausgelassen) § 7
ausgelassen, behandelt Sonderformen der Arbeit, wobei hier eine Einteilung in Wechselschichten, Nachtarbeit und Schichtarbeit vorgenommen wird. § 8 Ausgleich für Sonderformen der ArbeitSo sind folgende Vergütungen neben dem regulären Grundentgelt vorgesehen: a) Für geleistete Überstunden
b) Für geleistete Nachtarbeit
c) Für geleistete Arbeit an Sonntagen
d) Für geleistete Arbeit an Feiertagen
f) Für geleistete Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr ohne dabei als Wechsel- oder Schichtarbeit zu gelten
§ 8.1. Bereitschaftsdienst (BD)
Die §§ 9 und 10 (ausgelassen) behandeln die Bereitschaftszeiten und das Arbeitszeitkonto. § 11 TeilzeitbeschäftigungEine Teilzeitbeschäftigung kann dann erfolgen, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger betreut werden muss. Die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich belegt werden. Desweiteren kann durch Absprache mit dem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung vertraglich ohne die oben genannten Gründe geschlossen werden.
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| Aktualisiert ( Dienstag, 10. April 2012 um 05:43 ) |






