| Gerichtsurteil: Das Aus für Zeitarbeitsfirmen? |
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied aufgrund einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Land Berlin zu Gunsten tausender Zeitarbeiter der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“, die bis dahin gegoltenen Tarifverträge der zusammengeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen als „nicht tariffähig“ einzustufen.
Grund für das Urteil ist die Tatsache, dass der Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen keine Gewerkschaft repräsentiere und demnach keine Entgelte mit Zeitarbeitsfirmen aushandeln hätte dürfen. Für die rund 200.000 Leiharbeiter der rund 1.500 Zeitarbeitsfirmen bedeutet das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes eine rückwirkende Gehaltserhöhung auf das Niveau der Stammbelegschaft des jeweiligen Betriebes, sofern kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde.
Video: Das 7. Gebot und die LeiharbeitQuelle: Streik.tv
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| Aktualisiert ( Dienstag, 31. Januar 2012 um 22:48 ) |





