| TVöD - Entgeltgruppen |
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Eingruppierung und Entgelt im TVöDDas Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte des Bundes ist neu strukturiert worden. An die Stelle der bisherigen Vergütung für Angestelte und Lohnes für Arbeiterinnen und Arbeiter tritt das Tabellenentgelt nach TVöD.
Entgeltgruppen Überblick TVöD – TV-LDie Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst können in die Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in die Entgeltgruppen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) differenziert werden. Entgeltgruppen TVöDDie Entgeltgruppen des TVöD werden mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Dabei stellt die Entgeltgruppe E 1 die niedrigste und die Entgeltgruppe E 15 die höchste einzustufende Gruppe dar. Die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 dürfen nicht mit den Besoldungsgruppen der Beamten verwechselt werden. Diese werden mit A 1 bis A 15 wiedergegeben. Eine Überleitung erfolgt gemäß dem Bundesangestelltentarif (BAT). Entgeltgruppen TV-LDie Entgeltgruppen des TV-L werden ebenso wie die des TVöD mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Eine Überleitung besteht gemäß der Anwendung des BAT.
Qualifikationseckpunkte mit möglichen Berufsgruppen
Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 25. November 2011 Eingruppierung in eine EntgeltgruppeGemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 10.03.2011 werden Beschäftigte bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in eine der 15 Entgeltgruppen eingruppiert. Dabei richtet sich die Höhe des tariflichen Entgelts nach der Entgeltgruppe und der Stufe. Die Entgeltgruppen differenzieren sich in den Stufen insofern, dass die Entgeltgruppen 2 bis 8 jeweils 6 Stufen und die Entgeltgruppen 9 bis 15 jeweils 5 Stufen aufweisen (§ 16 TV-L). Abweichungen sind in § 16 Satz 1 geregelt. Verweildauer in einer Entgeltgruppe
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 10.03.2011 verbleiben Beschäftigte in einer Stufe gemäß der Stufenlaufzeit:
*nur in den Entgeltgruppen 2 bis 8 erreichbar Ab der Stufe 3 kann eine Höher- bzw. Herabgruppierung in eine andere Entgeltgruppe erfolgen. Gemäß § 17 Absatz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst kann eine Eingruppierung in eine Stufe nach Leistung erfolgen.
Höher- und Herabgruppierung in eine EngeltgruppeBeschäftigte im öffentlichen Dienst gemäß TVöD und TV-L unterliegen bei einer Höher- oder Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe einer neuen Eingruppierung. Zwischen einer Höher- und einer Herabgruppierung sind einige Unterschiede zu beachten. Bei einer Höhergruppierung wird die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe beitragsgemäß mit einem möglichen Garantiebetrag vollzogen. Bei einer Herabgruppierung erfolgt eine Eingruppierung gemäß der vorhergehenden Stufe. Garantiebetrag
Ein Garantiebetrag wird dann gezahlt, wenn eine Höhergruppierung in eine Entgeltgruppe stattgefunden hat. Der Garantiebetrag fungiert als Mindestgewinn zum Entgelt vor der Höhergruppierung und dem Entgelt nach der Höhergruppierung, wobei er nur dann gezahlt wird, wenn das Entgelt vor der Höhergruppierung in seiner Differenz zur Vergütung nach der Höhergruppierung den Garantiebetrag nicht in seinem Wert übersteigt.
*gemäß § 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L - Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011
Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)Entgeltgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes nicht nur S.
Soweit im TVöD und TVÜ-VKA auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird: S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3
(Ab 1.1.2008) Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 27. Juli 2009
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| Aktualisiert ( Montag, 28. November 2011 um 19:31 ) |






