| BAT als altersdiskriminierend eingestuft? |
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Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes warten auf die Entscheidung des EuGH. Dieser Fall wurde schließlich vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bearbeitet und am 20. Mai 2010 entschieden. Die Entscheidung des BAG wurde nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser muss erneut über den Fall der Altersdiskriminierung des BAT entscheiden, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den Richtlinien der EU basiert. Falls das BAG ebenfalls der Ansicht einer Altersdiskriminierung ist, würde dies für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes eine wichtige Entscheidung darstellen, denn dann könnte ein Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen geltend gemacht werden.
Quelle: dbb.de
Siehe auch:
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| Aktualisiert ( Sonntag, 27. Juni 2010 um 18:19 ) |





