BAT
| Bundesangestelltentarifvertrag, kurz BAT |
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Der TVöD ersetzt den Bundesangestelltentarifvertrag von 1961 und den BAT-O von 1990. Eine Überleitung aus den beiden Tarifverträgen in den TVöD erfolgt. Dennoch bleiben der BAT/BAT-O in Kraft. Manche Regelungen aus dem BAT werden für eine Übergangszeit weiterhin angewandt, wie zum Beispiel die Eingruppierung. Weiterhin gilt der BAT für diejenigen Beschäftigten, deren Mitgliedschaft im jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverband vor dem 01.Oktober 2005 beendet wurde.
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| Aktualisiert ( Sonntag, 30. November 2008 um 14:01 ) |




