AVR Caritas Zuschläge - Kinderzulage
AVR Caritas Kinderzulage PDF Drucken E-Mail
AddThis Social Bookmark Button

Beschäftigte der Caritas erhalten in Anlehnung an den TVöD eine Kinderzulage, wenn sie Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz oder ohne die Berücksichtigung des § 64 und § 65 des Einkommenssteuergesetzes bzw. § 3 und § 4 des Bundeskindergeldgesetzes besitzen. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Intervallen, sofern der Anspruch auf Kinderzulage mindestens einen Tag im Monat vorliegt. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem dienstlichen Eintrittsjahr in die Caritas sowie nach der Anzahl der Kinder.

Somit ergeben sich folgende Werte:

1) Für Beschäftigte mit einem dienstlichen Eintritt nach dem 30. Juni 2008 wird eine Kinderzulage für jedes zu berücksichtigende Kind in Höhe von 90 Euro monatlich gezahlt.

2) Für Beschäftigte mit einem dienstlichen Eintritt vor dem 01. Juli 2008 gelten folgende Kinderzulagen:

  1. 01.01.2008 – 31.12.2008 92,02 Euro
  2. 01.01.2009 – 31.12.2009 95,98 Euro
  3. 01.01.2010 – 31.12.2010 97,13 Euro
  4. 01.01.2011 – 31.07.2011 97,72 Euro
  5. ab 01.08.2011 98,20 Euro

 

Es gelten zudem folgende Erhöhungen der Kinderzulage: Ab 01.08.2011


 
Vergütungsgruppen
9, 10, 11, 12, Kr 1

Vergütungsgruppen
9a, Kr 2

Vergütungsgruppen
8

Für das 1. Kind
5,55 Euro
5,55 Euro5,55 Euro

Ab dem 2. Kind
27,73 Euro
 22,16 Euro
16,64 Euro
*Alle Angaben ohne Gewähr


01.01.2011 – 31.07.2011


 
Vergütungsgruppen
9, 10, 11, 12, Kr 1

Vergütungsgruppen
9a, Kr 2

Vergütungsgruppen
8

Für das 1. Kind
5,52 Euro
5,52 Euro5,52 Euro

Ab dem 2. Kind
27,59 Euro
 22,05 Euro
16,56 Euro
*Alle Angaben ohne Gewähr

01.01.2010 – 31.10.2010


 
Vergütungsgruppen
9, 10, 11, 12, Kr 1

Vergütungsgruppen
9a, Kr 2

Vergütungsgruppen
8

Für das 1. Kind
5,49 Euro
5,49 Euro5,49 Euro

Ab dem 2. Kind
27,42 Euro
 21,92 Euro
16,46 Euro
*Alle Angaben ohne Gewähr

 

Die Bundesländer Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten die Erhöhungen der Kinderzulage ab 01.04.2008.

Eine anteilig gezahlte Kinderzulage bzw. keine Zulage erhalten Beschäftigte, die für ein zulageberechtigtes Kind bereits von einem anderen Träger bzw. Vertrag mit ähnlichem Inhalt erhält. Als Beispiel hierfür kann der Überleitungstarifvertrag des öffentlichen Dienstes genannt werden.
Bemessen wird die Kinderzulage anhand der Konkurrenzregelung (Abschnitt IV, Absatz i, Anlage 1, AVR) gemäß dem Stand vom 31.12.2007. Die anteilig gezahlte Kinderzulage wird nach den Grundsätzen von Absatz d bemessen.

Siehe auch:

AVR Caritas Kinderzulage
AVR-Caritas Weihnachtsgeld
AVR- Urlaubsgeld 

Aktualisiert ( Samstag, 19. Februar 2011 um 00:10 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst