| Tariftreue-Regelungen werden von Ländern wieder eingeführt |
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Öffentliche Aufträge sollen, wenn es nach den Bundesländern geht, wieder an diejenigen Anbieter gehen, die örtliche Tarifstandards und gegebenenfalls auch Mindestlöhne vorweisen können. Diese Vorgehensweise war vor dem Rüffert-Fall im April 2008, als der EuGH (Europäischer Gerichtshof) überraschend die Vorschriften der Tarifstandards des früheren niedersächsischen Vergabegesetzes als einen klaren Verstoß gegen die europäische Freiheit von Dienstleistungen wertete, gängige Praxis. Mit dem Rüffert-Fall beschlossen zehn Bundesländer, in denen Tariftreue-Gesetze existierten, die betreffenden Regelungen zu Tarifstandards auszusetzen. Laut des Tarifexperten Thorsten Schulten, sind die Bundesländer, wie Bremen, Berlin, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, nun bereit, wieder Tariftreue-Regelungen einzuführen.Demnach würden mit rund zwei Drittel der gesamten Bundesländer mehr Tarifstandards eingeführt werden als vor dem EuGH-Urteil, so die Prognose von Schulten. Um eine europarechtskonforme Gestaltung der Tariftreue-Regelungen zu ermöglichen, werden von den Bundesländern drei wesentliche Faktoren berücksichtigt:
Grafik: Vier Bundesländer haben eine Tariftreue-Regelung
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 01. September 2010 um 09:05 ) |





