Bei einer Scheidung wird nicht nur ein eventueller Unterhalt festgelegt, sondern auch ein Versorgungsausgleich im Rahmen der späteren Rente durchgeführt. Hierbei spielt es gewöhnlich keine große Rolle, welchen Berufsstatus die Eheleute angehören: Fakt ist, dass das neu geregelte Scheidungsrecht, welches am 01. September 2009 in Kraft getreten ist, auch für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt.

Der Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist eine Verteilung der Rentenansprüche auf beide Ehegatten nach einer Scheidung.

Rentenansprüche können sich ergeben aus:

 -  Der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose ecc.)

-  Der Beamtenversorgung (Beamte usw.)

-  Der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente usw.)

-  Der privaten Altersvorsorge (Riesterrente, Rüruprente usw.)

Die interne Teilung

Bei der internen Teilung handelt es sich um einen Begriff, der vor allem im neuen Scheidungsrecht auftritt. Die interne Teilung ist eine im Rahmen des Versorgungsausgleiches durchgeführte Trennung bzw. Abtrennung der in der Ehe erworbenen Anwartschaften, wobei hier jede einzelne Versicherung für sich bewertet wird.

Im alten Scheidungsrecht wurden bei beiden Ehegatten die Anwartschaften gezählt und addiert. Konnten zwischen den Ehegatten erhebliche Differenzen festgestellt werden, so wurden diese ausgeglichen. Dies heißt im Klartext, dass ein Ehegatte, der 2.000 Euro monatlich an Rente erhalten würde und der andere Partner nur 1.000 Euro, 500 Euro abgeben muss. Somit würden beide 1.500 Euro Rente erhalten. Dies gilt jedoch nur für Anwartschaften, die innerhalb der Ehe erworben wurden.

Das neue Scheidungsrecht ist etwas komplizierter, jedoch gerade für Frauen vorteilhafter. Auch in der Moderne, wo die Gleichberechtigung der Frau einen Platz in der Gesellschaft gefunden haben sollte, sind es oftmals die Frauen, die zur Kindererziehung ihre Karriere aufgeben und zu Hause bleiben. Dieser Nachteil soll mit dem neuen Scheidungsrecht ausgeglichen werden. Im Detail sieht der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung eine Bewertung jeder einzelnen Versicherung vor. Dies bedeutet, dass hier alle Anwartschaften einzeln bewertet werden. Sollte der Ehegatte nun während der Ehe eine Betriebsrente, eine Riesterrente und eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, und die Frau dies finanziell aufgrund der Mutterschaft nicht konnte, wird beim Versorgungsausgleich die Betriebsrente, die Riesterrente und die Lebensversicherung jede für sich extra bewertet und intern geteilt. Die Frau, die diese Anwartschaften in ihrer Ehe nicht abschließen konnte, erhält somit ebenso ein Rentenkonto bei jeder dieser Versicherungen und Renten, wo die Hälfte der gesammelten Ansprüche des Mannes gutgeschrieben werden.

Das gutgeschriebene Kapital kann auch seit dem neuen Scheidungsrecht in eine andere Versicherung eingezahlt werden.

Versorgungsausgleich Beispiel

Ein fiktiver Fall eines Ehepaares: Er 58, Sie 56, erwägen die Scheidung; während der Ehe haben sie 2 Kinder groß gezogen, wobei diese nun erwachsen und ausgezogen sind Der Verkehrswert der Immobilie beträgt ohne Belastung 150.000 Euro.

 

Scheidung

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Versorgungsausgleich bei bestehendem Rentenbezug

Ein Versorgungsausgleich bei schon bestehendem Rentenbezug eines Ehegatten ist ebenso neu geregelt. Mit dem alten Scheidungsrecht wurde die Rente erst dann nach einem Versorgungsausgleich gekürzt, wenn der andere Ehegatte in die Rente eintrat. Dies ist jetzt anders. Sollte ein Ehegatte bereits eine Altersrente beziehen und der andere Ehegatte noch nicht, so wird sofort bei einem Versorgungsausgleich die Rente des Ehegatten entsprechend gekürzt.

Versorgungsausgleich bei geringen Ansprüchen

Nach dem alten Scheidungsrecht wurden auch geringe Rentenansprüche von etwa 25 Euro monatlich automatisch geteilt. Mit dem neuen Recht wurde dies gestrichen. Hier muss ein extra Antrag auf einen Versorgungsausgleich gestellt werden.

Versorgungsausgleich bei einer Ehe unter drei Jahren

Ebenso Gleiches gilt bei einem Versorgungsausgleich bei einer Ehe unter drei Jahren, wobei hier das Scheidungsjahr schon mit inbegriffen ist. Sollte eine Ehe nicht länger als drei Jahre bestanden haben, so muss ein gesonderter Antrag auf einen Versorgungsausgleich gestellt werden.

Kosten des Versorgungsausgleichs

Die Kosten des Versorgungsausgleichs sind mit der Bewertung jeder einzelnen Anwartschaft im Falle einer Scheidung gestiegen. Eine Bewertung eines Renten- bzw. Vorsorgeanspruchs kann etwa 1.500 Euro kosten. Da oftmals mehrere Begutachtungen durchgeführt werden müssen, weil mehrere Policen und Renten vorliegen (Riesterrente, Betriebsrente, Lebensversicherung ecc.), können sich somit schnell Kosten in ungeahnter Höhe entwickeln. Zumeist handelt es sich hier um Mehrbeträge von 5.000 bis 10.000 Euro, die dann bei einer Scheidung als Gerichts- und Anwaltskosten hinzugerechnet werden.

Quelle: Rente&Co