| Personalgewinnungszuschlag für den öffentlichen Dienst eingeführt |
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Die Bundesregierung will unter anderem mit der Einführung eines Personalgewinnungszuschlags hoch ausgebildete Fachkräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen. Der Personalgewinnungszuschlag ist Teil des neuen Gesetzentwurfs, den die Regierung vorgelegt hat und der wesentliche Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) enthält.
Das „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ sieht folgende Änderungen für Beamte, Soldaten und weitere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, ausgenommen Beschäftigte nach TVöD und TV-L, vor:
Ferner sollen folgende Punkte aufgegriffen und geändert werden:
Durch die Änderungen entstehen Mehrausgaben in Höhe von 11,9 Millionen Euro jährlich, die jedoch durch eine Aufteilung in Einzelpläne den Bundeshaushalt kaum belasten. Durch die Änderung beim Familienzuschlag Stufe 1 wird der verwaltungstechnische Aufwand verringert, wodurch die Besoldungsstellen entlastet werden. Quelle: edrucksachen.de |
| Aktualisiert ( Montag, 22. August 2011 um 19:16 ) |





