| Kita Leiterin - Eingruppierung |
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Überleitung - Eingruppierung Kita-LeitungenNach insgesamt acht anstrengenden Verhandlungen und dem erfolgreichen Abschluss eines neuen Tarifes am 27. Juli 2009 steht das Ergebnis der neuen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst nun fest. Eine für die Gewerkschaften bedeutende Forderung der Änderung des Verhältnisses von Platzzahl und Eingruppierung, nämlich die Aufnahme der Anzahl der Gruppen und der Beschäftigten im Verhältnis zur Anzahl der Plätze, wurde jedoch von den Arbeitgebern abgelehnt. Einen Erfolg hatten die Gewerkschaften in ihrer Erklärung gegenüber den Arbeitgebern über die Milderung des Risikos von einer Herabgruppierung bei einer geringer werdenden Anzahl der Plätze zu verzeichnen. Vor der neuen Entgeltordnung war eine automatische Herabstufung der Plätze oftmals bei Aufnahme von behinderten Kindern und Kindern unter drei Jahren der Fall. Diese Senkung der Anzahl von Plätzen war vor allem bei einer Unterschreitung der maßgeblichen Werte von 40/70/100/130/180 Plätzen schließlich mit einer enormen Verringerung des Gehaltes von Leitern und Leiterinnen verbunden. Trotz des neuen Tarifes ist es immernoch nicht gelungen, die Arbeit der Leiter und Leiterinnen von Kitas angemessen ihrer Tätigkeiten, insbesondere ihrer Verantwortungen gegenüber Eltern, Kindern und Erzieher, entsprechend zu honorieren. Am ersten November 2009 trat die neue Entgeltordnung schließlich in Kraft. Über die Einigung des neuen Tarifes existieren Protokollnotizen, wobei die ausgewählte Protokollnotiz Nr. 9 wie folgt lautet: " Eine Unterschreitung der ... Plätze von nicht mehr als 5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung auf Grund vom Arbeitgeber verantworteter Maßnahmen (z.B.Qualitätsverbesserungen) führt ebenfalls nicht zur Herabgruppierung. Hiervon bleiben organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungsnotwendigkeiten unberührt." "Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1.Oktober bis 31.Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen."
Somit würde eine Leiterin von einer Kita ihre Eingruppierung ihres Gehaltes bei Aufnahme von behinderten Kindern oder Kindern unter drei Jahren behalten. Orientiert wird sich dabei stets an die Protokollnotiz Nr. 9. und an die maßgeblichen Plätze, die zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Kinder wird ausser Betracht gelassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise in einer Kita an einem Tag vormittag 70 Kinder 70 Plätze belegen, bei einer Rechnung von pro Kind einem Platz, und nachmittags weitere 50 Kinder dazukommen und weitere 50 Plätze belegen, obwohl wahrscheinlich schon etliche Kinder abgeholt worden sind. Maßgebend ist die Anzahl der belegten Plätze an einem Tag in der Kita. Somit würden es bei diesem Beispiel 120 Plätze sein, die an einem Tag belegt worden sind.
Folgende Beispiele sollen die Protokollnotiz Nr. 9 verdeutlichen:1.Beispiel: Eine Leiterin mit ursprünglich verfügbaren 180 Plätzen würde ihre Eingruppierung des Gehaltes nach S 17 auch nach Senkung der Plätze auf 171 durch Aufnahme von behinderten Kindern oder Kindern unter drei Jahren behalten.
Die neue Entgelttabelle für Sozial- und ErziehungsdienstWie in anderen Berufszweigen auch gibt es ebenfalls für den Sozial- und Erziehungsdienst eine maßgebende Tabelle, die bestimmte Richtwerte zu Gehältern unter Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien vorgibt. Seit dem ersten November 2009 wurde die alte Entgelttabelle durch eine neue Entgelttabelle, der "S-Tabelle" ersetzt. Eine Absenkung der Werte auf 97% in S 15 bis S 18 im Osten des Landes sollte bis zum 31. 12. 2009 erreicht werden. Die Entgeltgruppen S 13 Ü und S 16 Ü gelten für diejenigen Personen, die im Jahre 2005 aus dem BAT in den TVöD übergewechselt sind. Folgende Richtwerte sind dabei anzusetzen:
Die neue S-Tabelle für KITA Leitung
Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Soweit im TVöD und TVÜ-VKA auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird:S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3
Stv. Leitung von Kindertagesstätten mit...
*Alle Angaben ohne Gewähr Grundregeln und Beispiele des Wechsels von Kita-Leitungen in die neue "S-Tabelle"Die Berechnung der Gehälter von Kita-Leitungen nach der neuen Entgelttabelle "S-Tabelle" hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei ist unter anderem der Termin der Überleitung zur neuen Entgelttabelle zu berücksichtigen. Beschäftigte, die zum ersten Oktober 2005 in die neue "S-Tabelle" übergewechselt sind, behielten in der Regel ihre Eingruppierung und ihre derzeitige Stufe auch bei möglicherweise übertariflicher Eingruppierung. Veränderungen gab es in der Zuordnung hinsichtlich der Laufzeiten von Stufen, wobei diese für die Stufen zwei und drei in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind:
*Alle Angaben ohne Gewähr
Das "Vergleichsentgelt"Für Arbeitnehmer, die den Stufen 2 bis 5 einzuordnen sind, wird ab dem Zeitpunkt vom 31. Oktober 2009 ein "Vergleichsentgelt" mit einem Aufschlag von 2,65 Prozent, bestehend aus der Grundvergütung und Vergütungsgruppenzulage, gezahlt. Beschäftigte, die in den Tabellengruppen S 13 Ü und S 16 Ü eingeordnet sind, bekommen kein Vergleichsentgelt.
Siehe auch:
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| Aktualisiert ( Dienstag, 28. Dezember 2010 um 23:59 ) |





