Auf oeffentlichen-dienst.de finden Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte sowie Interessierte umfassende Informationen rund um Gehalt, Tarifverträge und rechtliche Themen. Im Mittelpunkt stehen Inhalte zu TVöD, TV-L, AVR Caritas und Diakonie sowie aktuelle Entgelttabellen und Besoldungstabellen.
Neben den klassischen Tarifthemen bietet die Seite zahlreiche Rechner, mit denen sich Gehalt, Stufenentwicklung oder Brutto-Netto Werte einfach berechnen lassen. Ergänzend dazu werden wichtige Themen wie Familienrecht, Unterhalt, Kindergeld und Rente verständlich erklärt. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und orientieren sich an den aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Dienst.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zur Tarifrunde TVöD müssen sich die Bürger in Deutschland auf massive Warnstreiks einstellen. Wie die Gewerkschaften mitteilen, können alle Bereiche betroffen sein.
Die zweite Tarifverhandlung zur Tarifrunde im TVöD 2018 steht bevor. Die Stimmung ist bei beiden Verhandlungsparteien angespannt. Die Gewerkschaften wollen 6 Prozent mehr Geld durchsetzen, mindestens 200 Euro mehr. Die Arbeitgeber hingegen lehnen bis dato wegen der angespannten Haushaltslage die Forderungen ab. Die Begründung seitens der Arbeitgeber: Nicht jedes Bundesland und nicht jede Kommune kann finanziell ein solch hohes Gehaltsplus stemmen. Es gibt zwar Kommunen, die könnten eine Gehaltssteigerung von 6 Prozent durchsetzen, aber die Mehrzahl der Gemeinden eben nicht.
Am 26.02.2018 versammelten sich trotz Minusgrade 150 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor der Kongresshalle in Potsdam, in der sich die Gewerkschaftsführer und die Arbeitgeber zur ersten Verhandlungsrunde der Tarifrunde TVöD 2018 trafen. Die Beschäftigten und die Gewerkschaften fordern 6 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 200 Euro mehr. Mit lauten Rufen begleiteten die Beschäftigten die Auftaktrunde. Jedoch blieb diese ohne Ergebnis, da die Arbeitgeber die Forderungen strikt ablehnen.
Die TVöD Tarifrunde 2018 für Bund und Kommunen steht vor der Tür. Die Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Azubis und Praktikanten wurden von der ver.di-Bundestarifkommission zum 28. Februar 2018 gekündigt. Diese hat zugleich ihre ersten Tarifforderungen aufgestellt, die unter anderem eine Erhöhung der Entgelttabellen um 6 Prozent vorsehen.
Am 08. Februar 2018 wurden die endgültigen Forderungen für die bevorstehende Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen von der Bundestarifkommission beschlossen.
(monatlich in Euro)
In den kommenden Jahren wird der öffentliche Dienst laut Expertenprognosen rund 20 Prozent seiner Beschäftigten wegen Renten- und Pensionseintritten altersbedingt verlieren. Um einen Fachkräftemangel und Personalmangel entgegenzuwirken, hat der Bund schon jetzt eine Gesetzesinitiative für die Gewinnung von mehr Fachkräften im öffentlichen Dienst gestartet.
Gemäß dem Bundesarbeitsgericht (BAG) wird auch eine Arbeitszeitverringerung bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) vorgenommen, wenn diese in Schichtarbeit tätig sind und ihre Schicht auf einen Feiertag fällt (BAG, Urteil v. 20.9.2017, 6 AZR 143/16). Dies gilt auch bei einem Feiertag, der auf einen Samstag fällt.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem Urteil vom 23. März 2017 (Az: 6 AZR 161/16) entschied, haben Gesundheits- und Krankenpfleger im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag, wenn sie im Wechselschichtdienst tätig sind und ungeplante Überstunden anfallen. Sollten allerdings die Überstunden im Rahmen des Schichtplanes anfallen, so ist gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Krankenhäuser (TVöD-K) ein Freizeitausgleich vorgesehen. Die gleichen Regelungen sind für Beschäftigte in Teilzeit anwendbar.
Gemäß dem Bundesgerichtshof kann es strafbar sein, wenn Beschäftigte im TVöD zu hohe Erfahrungsstufen pflichtwidrig zugewiesen bekommen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bürgermeister neue Mitarbeiter eingestellt und diese wissentlich zu hohe Erfahrungsstufen des TVöD zugeteilt. Damit hat er Geld der Gemeinde veruntreut und sich strafbar gemacht.
„Insgesamt ist das ein positives Ergebnis!“, so der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske zum Resultat des Tarifergebnisses der öffentlichen Länder. Dieses betrifft die Beschäftigten der Bundesländer, außer Hessen. Sie können nun mit deutlichen Lohnerhöhungen sowie strukturellen Verbesserungen rechnen. Zudem sei es gelungen, für die Auszubildenden und jüngeren Beschäftigten bessere Bedingungen zu erzielen.
Die Tarifrunde 2017 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eingeläutet. Hierbei geht es um die allgemeine Lohnerhöhung für ca. eine Million Arbeitnehmer. Das sind in erster Linie ca. 200.000 angestellte Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder wie im Sozial- und Erziehungsdienst.
Am Dienstag (31. Januar 2017) war die zweite Runde der Tarifverhandlungen in Potsdam ohne Ergebnis zu Ende gegangen. In den kommenden Tagen wird es Warnstreiks und Protestaktionen von Bediensteten der Länder geben. Die bundesweiten Aktionen betreffen Beschäftigte an Kliniken, Schulen sowie der Polizei und Justizverwaltung. Entsprechende Maßnahmen kündigte die Gewerkschaft ver.di an, nachdem die zweite Runde der Tarifverhandlungen weitgehend ohne Ergebnis verlief. Die dritte Runde findet am 16./17. Februar 2017 ebenfalls in Potsdam statt.
In Berlin haben am 18. Januar 2017 die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) begonnen. Es kam bisher zu keinem Ergebnis. Die Arbeitgeber legten den Gewerkschaften kein Angebot vor. Für sie ist die Forderung nach 6 Prozent mehr Gehalt für die Beschäftigten im TV-L zu hoch. Die Gewerkschaften wie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft GEW fordern schon seit Längerem eine Anhebung der Einkommen, vor allem für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).
Der dbb hat seine Forderungen für die Tarifrunde 2017 für den öffentlichen Dienst der Länder beschlossen. Wie der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 14. Dezember 2016 in Berlin mitteilte, erhalten bisher die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder rund 4 Prozent weniger Gehalt als ihre Kollegen beim Bund.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Leistungen über dem Durchschnitt erbringen, keinen Anspruch auf das vorzeitige Aufrücken in eine höhere Stufe haben. Eine Frau, die seit 1. Januar 2009 als Fallmanagerin in einem Jobcenter beschäftigt war, hatte geklagt. Sie wurde aufgrund erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistungen im Jahr 2013 für das vorzeitige Aufrücken in die nächste Stufe vorgeschlagen. Für ihren Vertrag galt die TVöD-V.
Die Jahressonderzahlung, die als Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekannt ist, kann im TVöD auch gepfändet werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2016, 10 AZR 233/15.
Hintergrund des Urteils was ein Beschäftigter, der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) seit dem Jahr 2000 angestellt war. Der Beschäftigte verlangte von dem Arbeitgeber, dass dieser das volle Gehalt für den Monat November 2013 auszahlt. Der Arbeitgeber hatte einen Teil des Arbeitslohnes wegen einer Pfändung einbehalten. Auch die Jahressonderzahlung wurde nur zum Teil ausgezahlt.
Die mehr als zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sollen spürbar mehr Lohn bekommen. Die Beschäftigten werden in den nächsten zwei Jahren ein Lohnzuwachs von 4,75 Prozent erhalten.
Rückwirkend zum 1. März 2016 - 2,4 Prozent
Ab 1. Februar 2017 - 2,35 Prozent
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