Gemäß dem Bundesgerichtshof kann es strafbar sein, wenn Beschäftigte im TVöD zu hohe Erfahrungsstufen pflichtwidrig zugewiesen bekommen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bürgermeister neue Mitarbeiter eingestellt und diese wissentlich zu hohe Erfahrungsstufen des TVöD zugeteilt. Damit hat er Geld der Gemeinde veruntreut und sich strafbar gemacht.
„Insgesamt ist das ein positives Ergebnis!“, so der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske zum Resultat des Tarifergebnisses der öffentlichen Länder. Dieses betrifft die Beschäftigten der Bundesländer, außer Hessen. Sie können nun mit deutlichen Lohnerhöhungen sowie strukturellen Verbesserungen rechnen. Zudem sei es gelungen, für die Auszubildenden und jüngeren Beschäftigten bessere Bedingungen zu erzielen.
Die Tarifrunde 2017 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eingeläutet. Hierbei geht es um die allgemeine Lohnerhöhung für ca. eine Million Arbeitnehmer. Das sind in erster Linie ca. 200.000 angestellte Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder wie im Sozial- und Erziehungsdienst.
Am Dienstag (31. Januar 2017) war die zweite Runde der Tarifverhandlungen in Potsdam ohne Ergebnis zu Ende gegangen. In den kommenden Tagen wird es Warnstreiks und Protestaktionen von Bediensteten der Länder geben. Die bundesweiten Aktionen betreffen Beschäftigte an Kliniken, Schulen sowie der Polizei und Justizverwaltung. Entsprechende Maßnahmen kündigte die Gewerkschaft ver.di an, nachdem die zweite Runde der Tarifverhandlungen weitgehend ohne Ergebnis verlief. Die dritte Runde findet am 16./17. Februar 2017 ebenfalls in Potsdam statt.
In Berlin haben am 18. Januar 2017 die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) begonnen. Es kam bisher zu keinem Ergebnis. Die Arbeitgeber legten den Gewerkschaften kein Angebot vor. Für sie ist die Forderung nach 6 Prozent mehr Gehalt für die Beschäftigten im TV-L zu hoch. Die Gewerkschaften wie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft GEW fordern schon seit Längerem eine Anhebung der Einkommen, vor allem für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).
Der dbb hat seine Forderungen für die Tarifrunde 2017 für den öffentlichen Dienst der Länder beschlossen. Wie der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 14. Dezember 2016 in Berlin mitteilte, erhalten bisher die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder rund 4 Prozent weniger Gehalt als ihre Kollegen beim Bund.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Leistungen über dem Durchschnitt erbringen, keinen Anspruch auf das vorzeitige Aufrücken in eine höhere Stufe haben. Eine Frau, die seit 1. Januar 2009 als Fallmanagerin in einem Jobcenter beschäftigt war, hatte geklagt. Sie wurde aufgrund erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistungen im Jahr 2013 für das vorzeitige Aufrücken in die nächste Stufe vorgeschlagen. Für ihren Vertrag galt die TVöD-V.
Die Jahressonderzahlung, die als Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekannt ist, kann im TVöD auch gepfändet werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2016, 10 AZR 233/15.
Hintergrund des Urteils was ein Beschäftigter, der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) seit dem Jahr 2000 angestellt war. Der Beschäftigte verlangte von dem Arbeitgeber, dass dieser das volle Gehalt für den Monat November 2013 auszahlt. Der Arbeitgeber hatte einen Teil des Arbeitslohnes wegen einer Pfändung einbehalten. Auch die Jahressonderzahlung wurde nur zum Teil ausgezahlt.
Die mehr als zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sollen spürbar mehr Lohn bekommen. Die Beschäftigten werden in den nächsten zwei Jahren ein Lohnzuwachs von 4,75 Prozent erhalten.
Rückwirkend zum 1. März 2016 - 2,4 Prozent
Ab 1. Februar 2017 - 2,35 Prozent
Die GEW hat gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes heute in Berlin ihre Forderung für die anstehende Tarifrunde verkündet. Die Gehälter der rund 2,14 Millionen Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber sollen um sechs Prozent erhöht werden. GEW-Vorsitzende Marlis Tepe bezeichnete die Forderung als realistisch: „Die Steuereinnahmen von Bund und Kommunen steigen weiter kontinuierlich an.
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst will ab März 2016 für die ver.di-Mitglieder im öffentlichen Dienst Entgeltsteigerungen erreichen. Was muss getan werden? Das Jahr 2016, so schätzt es ver.di ein, bringt ein stabiles Wirtschaftswachstum und weiteren Produktivitätsfortschritt. Außerdem wird ein Preisanstieg von mehr als 1 Prozent erwartet, jedoch steigen auch die Steuereinnahmen.
Die nachfolgende Tabelle vermittelt Ihnen einen Überblick über die geltenden Tarifverträge in den einzelnen Bereichen. Die Tabelle ist so unterteilt worden, dass zwischen Ärzten, Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie andererseits zwischen den einzelnen Bundesländern unterschieden wird.
Am 19. November 2015 hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) beschlossen, die Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten für das Jahr 2016 zu kündigen.
Durch die entschiedenen Änderungen in der Stufenzugehörigkeit im TVöD SuE sollen vor allem Erzieher in den unteren Stufen und Sozialarbeiter in der Entgeltgruppe S 14 profitieren. Je nach Stufenzugehörigkeit erhalten Erzieher pro Monat zwischen 93 und 138 Euro mehr Geld. Sozialarbeiter in der Entgeltgruppe S 14 erhalten zwischen 30 und 80 Euro pro Monat zusätzlich.
Seit 10. Juli 2015 gilt das Tarifeinheitsgesetz. In ihm ist festgeschrieben, wie im Falle von verschiedenen Tarifreglungen im Betrieb zu verfahren sei. Solche Fälle treten ein, wenn sich die Gewerkschaften, z.B. bei einem Tarifstreit, nicht einigen können. Dann wird, laut dem Gesetz, der Tarifvertrag angewendet, den die Gewerkschaft mit der Mehrheit ihrer Mitglieder abgeschlossen hat. Es gilt das Prinzip: ein Betrieb = ein Tarifvertrag.
Im Kitastreit konnte nach langem Ringen und Streikepisoden eine Einigung erzielt werden. Die Gewerkschaften und die kommunalen Arbeitgeber haben sich im Rahmen der Tarifverhandlungen auf Verbesserungen für die rund 240.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) geeinigt. Wie ver.di-Vorstand Frank Bsirske mitteilte, bringt das Ergebnis für viele Erzieher Verbesserungen.
Früher galt das Prinzip, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gültig war. Das war arbeitsrechtlich festgeschrieben. Im Jahr 2010 wurde die Tarifeinheit aufgelöst, gilt aber nun wieder infolge des neuen Tarifeinheitsgesetzes. Der Bestand des Tarifeinheitsgesetzes, das ab dem 10. Juli 2015 gilt, ist unklar. Kritik daran hatte es schon im Vorfeld gegeben. Einige Gewerkschaften hatten angekündigt, das Gesetz nicht akzeptieren zu wollen.
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