Was ist Beihilfe?
Wer erhält wie viel Beihilfe?
Tabelle: Beihilfe Anspruch
Beihilfe Beantragung
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Beamtengesetz
Die Beihilfe ist im Beamtenrecht eine finanzielle Unterstützungsleistung im Bereich der Krankenfürsorge. Unterstützt wird in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen, jedoch nur bei Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes, Soldaten und Berufsrichter sowie deren Angehörige, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, sind ebenfalls bei der Beihilfe zu berücksichtigen.
Aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten sowie seiner Familie mittels eines Anteils, der nicht durch den Eigenanteil des Beamten gedeckt ist, hinsichtlich der Ausgaben im Gesundheitsbereich finanzielle Hilfeleistung zu geben.
Wer erhält wie viel Beihilfe?
Beihilfe wird nach § 80 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gewährt. Beihilfe wird zu 50, 70 bzw. 80 Prozent gewährt. Dies hängt vom Status des Beamten ab.
Tabelle: Beihilfe Anspruch
Beihilfeempfänger | Arbeitsverhältnis/-vertrag Beginn | Beihilfe gezahlt nach | Bemerkungen |
Angestellte und Arbeiter des Bundes | Vor dem 01.08.1998 | Beihilfetarifverträge des Bundes | Ausgenommen Arbeitnehmer aus Tarifgebiet Ost |
Arbeitnehmer des Bundes | Nach dem 31.07.1998 | Keinen Anspruch |
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Tarifbeschäftigte des Bundes vor dem 01.08.1998 | § 40 BAT + Beihilfetarifverträge vom 15.Juni 1959 | Arbeitsvertrag nach Bestimmungen des BAT für Angestellte | |
Arbeiter im Tarifgebiet West | Vor dem 01.08.1998 | 46 MTArb + Beihilfetarifverträge vom 15. Juni 1959 | Arbeitsvertrag nach Bestimmungen des MTArb |
Tarifbeschäftigte des Bundes | Ab 01.08.1998 | Keinen Anspruch | Arbeitsverhältnis nach Manteltarifverträge der Tarifgebiete Ost + West |
Quelle: dz-portal.de
An den Standorten Berlin, Bonn und Frankfurt Oder werden Angelegenheiten zur Beihilfe vom Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen von über 50 öffentlichen Arbeitgebern bearbeitet.
Beihilfe Antrag ausfüllen
Beihilfe muss schriftlich mittels Formblätter innerhalb eines Jahres nach Zustandekommen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt werden. Die Formblätter sind online verfügbar oder bei den entsprechenden Behörden erhältlich. Dabei ist nur das Datum des Eingangs beim Dienstleistungszentrum maßgebend. Sollte der Antrag darüber hinaus eingereicht worden sein, kann keine Beihilfe gewährt werden. Zudem gilt zu beachten, dass nur ein Betrag von über 200 Euro an Aufwendungen geltend gemacht werden kann. Ein niedrigerer Betrag ist nicht erstattbar. Aufwendungen müssen mittels Belegen in Kopien oder Rechnungsduplikaten nachgewiesen werden. Diese sollten möglichst vom Aussteller der Rechnung ausgefertigt worden oder alternativ beglaubigt sein. Sollten Aufwendungen für Medikamente eingereicht werden, ist eine Pharmazentralnummer auf dem Rezept zwingend erforderlich. Dies entfällt beim Medikamentenkauf im Ausland.
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