Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, muss eine Steuernummer beantragen. Diese dient der Verwaltung aller steuerlichen Angelegenheiten des Antragstellers beim Finanzamt und der Abwicklung aller Steuern, wie Lohnsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Den Fragebogen gibt’s beim Finanzamt

Die Steuernummer dient dem Unternehmer auch dazu, sich in seinen Rechnungen als Unternehmer auszuweisen. Um bei der Beantragung Zeit zu sparen, sollte man den Antrag korrekt ausfüllen. Das Formular holt man sich am besten direkt beim zuständigen Finanzamt ab oder lässt sich dieses zusenden. Hat man ein Gewerbe angemeldet, versendet das Gewerbeamt die Steuernummer an das zuständige Finanzamt. In diesem Fall muss man nichts unternehmen.

Der Fragebogen für die Steuernummer

Jeder, der eine Steuernummer beantragt, muss diesen Fragebogen ausfüllen. Er dient der steuerlichen Erfassung der Person. Der Antragsteller macht darin persönliche Angaben und muss außerdem Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit erbringen. Zudem ist es unerlässlich, den zukünftigen Umsatz bzw. Gewinn zu prognostizieren, denn danach wird die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer errechnet. Deswegen sollte man diese realistisch angeben und besser nicht zu hoch ansetzen.

Kopien von Verträgen und Anlagen nicht vergessen

Alle wichtigen Unterlagen sollten dem Fragebogen beigelegt werden. Das sind Kopien von Verträgen oder ggf. ein Handelsregisterauszug. Auch eine Erklärung zur Bereitschaft an der Teilnahme beim Lastschriftverfahren ist wichtig, damit das Finanzamt Zugriff auf das Konto hat. Nicht vergessen sollte man, den Fragebogen zu unterschreiben und sicherheitshalber zu kopieren. Nach maximal vier Wochen gibt es dann die Steuernummer, die man auf den Rechnungen sowie dem Schriftverkehr beim Finanzamt angeben muss.

Veränderungen der Zuständigkeiten

Steueranmeldungen für Vergütungen nach dem 31. Dezember 2013, also dem Veranlagungszeitraum 2014, müssen beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. Für alle Vergütungen davor bleiben die Finanzämter zuständig. Dafür benötigt man eine neue Steuernummer. Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits im November 2013 allen Steuerpflichtigen, die bisher bei den Finanzämtern gemeldet waren, eine neue Steuernummer mitgeteilt. Hat man noch keine, muss diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

Antrag auf die Zuteilung einer Steuernummer

Das zuständige Finanzamt vergibt diese nach kurzer Zeit – wenn der Antrag richtig online ausgefüllt ist.

RotAntrag auf Steuernummer Pdf Button

Hinweis:

Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland haben und beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, brauchen Sie den Antrag nicht zu verwenden.

 

Screenshots Formular: Antrag auf Erteilung einer neuen Steuernummer

Screenshots Formular