Steuersünder sollen härter bestraft werden, soviel steht schon einmal seitens des Finanzministeriums fest. Wie genau und in welchem Umfang es Strafen geben soll, wurde in der Politik heftig diskutiert. Es wurde auch diskutiert, ob eine Aufrechterhaltung der strafbefreienden Selbstanzeige sinnvoll ist oder nicht. Hierzu kamen besonders die CDU und SPD nicht gleich auf einen Nenner. Experten rieten hingegen, das Mittel der Selbstanzeige nicht abzuschaffen, da dem Fiskus sonst Millioneneinnahmen entgehen würden.

Das Finanzministerium plante trotz der Streitigkeiten zwischen SPD und CDU eine Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Staatssekretäre von Bund und Länder sollten diesbezüglich Vorschläge an die Finanzminister einreichen. Die Minister könnten somit schnelle Änderungen für die strafbefreiende Selbstanzeige ermöglichen. Mögliche Verschärfungen für Steuersünder hätten hierbei beispielsweise erhöhte Zahlungen und Ausweitungen der Dokumentationspflicht sein können. Eine generelle Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige hielt das Finanzministerium vor einigen Jahren für nicht sinnvoll.

Selbstanzeigen als Aufklärungsfaktor

Trotz Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern und Ankäufen von CD’s mit Kundendaten betrachten die Finanzämter Selbstanzeigen als den Aufklärungsfaktor, der die meisten Steuersünder erst aufdeckt. Wie bekannt gegeben, kommt der größte Teil der Steuereinnahmen über die strafbefreienden Selbstanzeigen. Nicht einmal zusätzliche Steuerfahnder würden die finanziellen Einnahmeeinbußen durch die Abschaffung der Selbstanzeigen erbringen können.

SPD gegen Selbstanzeige

Einige SPD-Funktionäre hatten sich in letzter Zeit für die Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen geäußert. Man ist der Meinung, dass der Selbstanzeige eine Bagatellgrenze gesetzt werden müsse. Auch wurde darüber debattiert, die Verjährungsfristen bei der Steuerkriminalität zu überprüfen.

Die CDU im Gegenzug

CDU-Funktionäre halten hektische Forderungen eher für ungünstig. Strafbefreiende Selbstanzeigen seien schon schwer genug und werden mit neuen Regeln noch weiter eingeschränkt. Man setzt eher darauf, die gemeinsamen Verabredungen mit der Koalition einzuhalten.

Aktuelle Situation

Dass strafbefreiende Selbstanzeigen erfolgreich sein können, dafür sprechen bestimmte Fakten. Aus allen Bevölkerungsschichten gab es bisher strafbefreiende Selbstanzeigen zu verzeichnen. Die Zahl der Bürger stieg in den letzten Jahren beachtlich, die sich selbst beim Finanzamt angezeigt haben. Dies geht aus einer Statistik des Statistischen Bundesamtes hervor. So zeigten sich 2010 27.519, 2011 4.835, 2012 8.076, 2013 27.913, 2014 39.812 und 2015 15.120 Bürger in Deutschland selbst an.

Das Strafmaß für Steuersünder

Das Gesetz sieht für Steuersünder unterschiedliche Strafmaße vor. Das Strafmaß kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen auch bis zu 10 Jahren, reichen. Die Härte der Strafe hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte diesbezüglich bestimmte Leitlinien zur Festsetzung des Strafmaßes. Diese wären:

  • Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro -> Geldstrafe
  • Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro -> Haftstrafe mit oder ohne Bewährung (hier spielt die Schwere der Steuerhinterziehung eine besondere Rolle)
  • Steuerhinterziehung ab 1 Mio. Euro -> Freiheitsstrafe mit öffentlicher Hauptverhandlung