Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ab 2023 erhöhen, um das Defizit der GKV von 17 Milliarden Euro zu stopfen. Er unterbreitete bereits im Mai 2022 einen Vorschlag, um die fehlenden Milliardenbeiträge für 2023 bereitzustellen.

Das könnte 2023 an Krankenkassen-Beiträgen gefordert werden

  • Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozentpunkte 
  • 1-Milliarden-Euro-Darlehen für Krankenkassen vom Bund
  • Anhebung des Steuerzuschusses des Bundes um zwei Milliarden Euro auf 16,5 Milliarden Euro
  • Einmalige Solidarabgabe von Pharmaunternehmen in Höhe von einer Milliarde Euro
  • Reduzierung der Reserven der Krankenkasse auf das gesetzliche Minimum von vier Milliarden Euro
  • Verbesserungen der Kassen durch mehr Effizienz, dadurch können drei Milliarden Euro ermöglicht werden

Krankenkassenbeiträge sinken 2015, Zusatzbeitrag soll ausgleichen

Ab Januar 2015 sinken die Beiträge der Krankenkassen von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Den Differenzbetrag dürfen die Krankenkassen durch einen Zusatzbeitrag ausgleichen, den sie selbst unter Berücksichtigung ihrer Haushaltskasse festlegen. Damit wird auch automatisch der Wettbewerb unter den Krankenkassen angekurbelt.

Zusatzbeiträge sind unterschiedlich – Vergleich der Kassen

Bisher haben insgesamt 131 Krankenkassen ihre Beiträge und Berechnungen offengelegt. Ein Blick auf die neuen Tarife zeigt: Die meisten der 131 Kassen verlangen weniger als 0,9 Prozentpunkte mehr als Ausgleichsbetrag. Viele der Kassen liegen damit deutlich unter den 15,5 Prozent. In Geldbeträgen lassen sich somit bis zu 20 Euro und mehr pro Monat sparen.

Bis zum 31. Dezember 2014 haben die übrigen Krankenkassen Zeit, ihre Tarifbeiträge bekannt zu geben. Wie die Kassen mitteilten, ergeben sich durch die Beitragssenkung rund 11 Milliarden Euro Defizit. Demnach kommt kaum eine Kasse ohne einen Zusatzbeitrag aus.

Mit niedrigeren Zusatzbeiträgen punkten eher regionale Krankenkassen, die vornehmlich in Ostdeutschland ansässig sind. Dazu gehören die AOK-Sachsen-Anhalt, die AOK plus in Sachsen und Thüringen sowie die BKK MEM. Alle drei Krankenkassen geben sich mit 0,3 Prozent Zusatzbeitrag zufrieden.

Die für alle Versicherten bundesweit zugängliche hkk wird einen Zusatzbeitrag von 0,4 Prozent verlangen und damit bei 15,0 Prozent Krankenkassenbeitrag liegen. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), Deutschlands größte Krankenkasse, liegt der Zusatzbeitrag bei 0,8 Prozent. Damit liegt die Kasse deutlich über andere Krankenkassen. Jedoch gibt es auch Kassen, die noch höher ihren Beitrag setzen. So zum Beispiel die DAK-Gesundheit und etliche Kassen der BKK.

Vergleich wichtiger Krankenkassen

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Für Arbeitgeber ändert sich nichts

Für Arbeitgeber ändert sich nichts an den Beiträgen. Sie werden weiterhin 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil zahlen. Für Arbeitnehmer sieht es da schon anders aus. Sie werden ebenso die 7,3 Prozent Kassenbeitrag zahlen müssen, zuzüglich dann den erhobenen Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag wird dann vom Arbeitgeber direkt abgeführt.

Krankenkasse wechseln kann sich lohnen

Versicherte, denen der Zusatzbeitrag ihrer Kasse zu hoch ist, sollten die Kasse wechseln. Dabei können sie sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Dies bedeutet, dass Versicherte, die im Dezember 2014 die Information erhalten, dass ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ab 2015 erhebt, können ihre Krankenkasse bis Ende Januar 2015 kündigen und wechseln. Die Mitgliedschaft endet dann regulär zum Ende des Quartals 1 im Jahr 2015, also zum 31. März 2015.

Quelle: welt.de