Arbeitnehmer müssen gegenwärtig mit einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters rechnen. Ab 2031 müssen die Menschen bis 67 Jahre arbeiten, wenn sie ohne Abschläge in Rente gehen möchten. Auch Mitglieder des Bundestages müssen sich daran halten.

Sonderregelung für Mitglieder des Bundestages

Jedoch können sich die Abgeordneten über eine Sonderregelung freuen: Wer länger als acht Jahre im Bundestag sitzt, genießt Vorteile. Denn diese Abgeordneten können, mit jedem Jahr als Mitglied des Bundestages, ein Jahr eher in den Ruhestand. Maximal zehn Jahre sind damit möglich, sodass ein Abgeordneter schon mit 56 Jahren in Rente gehen kann.

Kritik an der Sonderregelung

Diese Rentengutschrift erhalten die Abgeordneten automatisch. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Auch werden ihre privaten Einkünfte nicht auf diese Rente angerechnet. Die Mitglieder des Bundestages machen, so ein Bericht der Bild-Zeitung, davon Gebrauch und ziehen ihre Rente durchschnittlich um zwei Jahre vor. Das stößt beim Bund der Steuerzahler auf Kritik. Sein Präsident kritisiert, dass die Politiker eine Erhöhung des Rentenalters diskutieren, sich selbst aber aus dieser Diskussion raushalten und sich einen Renten-Rabatt gönnen.

Rentenreform mit dem Koalitionspartner

Die Bundeskanzlerin hält dennoch bis 2029 an der bisherigen Regelung fest. Danach könne man über eine Veränderung nachdenken, so Merkel. Eine Rentenreform wird dabei mit dem Koalitionspartner angestrebt, denn damit hat man bereits gute Erfahrungen gemacht. Jedoch solle das Thema Rente nicht den Bundestagswahlkampf im nächsten Jahr bestimmen, so Merkel.

Was die Zukunft bringt ist ungewiss

Die nächsten Jahre wird die gesetzliche Rente noch sicher sein. Vorgegeben ist, dass das Rentenniveau bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinkt. Momentan liegt es bei ca. 48 Prozent. Wie man die Rente bei Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge noch bezahlbar gestalten kann, wird eines der Themen sein, mit der sich die Koalition auseinandersetzen muss, ein anderes, die Altersarmut von Niedrigverdienern zu verhindern.