Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird vor einer Reise abgeschlossen, um im Falle eines Stornos der Reise die Reisekosten erstattet zu bekommen. Bei einem Abschluss müssen bestimmte Fristen gewahrt werden, damit die Rücktrittsversicherung tatsächlich bei einer Stornierung greift.

Welche Abschlussfristen gibt es bei einer Reiserücktrittsversicherung?

In der Regel müssen Reiserücktrittsversicherungen spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Es gibt allerdings auch Sondervereinbarungen, die vor allem bei Last-Minute-Reisen greifen. Sollte eine Reise sehr kurzfristig gebucht worden sein und es liegen zwischen Reise und Buchung weniger als 14 Tage, so muss die Reiseversicherung am gleichen Tag der Buchung abgeschlossen werden. Sollten zwischen der Buchung der Reise und des Reiseantritts 15 bis 30 Tage liegen, so muss der Abschluss der Versicherung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Einige Versicherungen gewähren allerdings nur eine Karenzzeit von drei Tagen nach der Buchung. Die Abschlussfristen sind im Allgemeinen stets abhängig von der Versicherung.

Wann tritt eine Reiserücktrittskostenversicherung in Kraft?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt dann in Kraft, wenn unvorhergesehene Krankheiten auftreten und die Reise demzufolge nicht angetreten werden kann. Auch bei Vorliegen einer Schwangerschaft und bei Tod eines Familienmitgliedes leistet der überwiegende Teil der Versicherungen. Je nach Versicherung sind oftmals auch ein Arbeitgeberwechsel und der Verlust der Arbeit mit abgesichert. Nicht mit abgesichert ist sehr häufig der Fall, wenn der Urlaub vom Chef dann doch nicht genehmigt wurde. In jedem Fall muss ein ärztliches Attest bei der Reiserücktrittsversicherung eingereicht werden. Oftmals wird ein Vermerk des Arztes gefordert, dass der Reisende tatsächlich nicht reisefähig ist. Bei Schwangeren tritt ein Sonderfall ein. Diese dürfen nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche fliegen. Danach existiert ein Startverbot für schwangere Frauen. Des Weiteren müssen Frauen ab der 28. bis 36. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest mit sich führen, dass sie reisefähig sind.

Was kostet eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung differenzieren sich nach Typ der Reisekostenversicherung, nach dem Alter der Reisenden, dem Selbstbehalt und oftmals auch nach dem Urlaubsland. So kann eine Einmalreiserücktrittskostenversicherung weniger als 10 Euro mit Selbstbehalt bis an die 100 Euro ohne Selbstbehalt kosten. Eine Jahresreiserücktrittsversicherung lohnt sich in den meisten Fällen eher für Familien und Paare, da hier die Preise im Durchschnitt bei 49 Euro mit Selbstbehalt und 120 Euro bis 160 Euro ohne Selbstbehalt liegen. Der Nachteil der Jahresreiserücktrittsversicherung ist der, dass diese sich in den meisten Fällen automatisch verlängert. Dies hängt vom Anbieter ab. Die einmalige Reiserücktrittsversicherung endet automatisch nach dem Reisezeitraum. Der Vorteil der Jahresversicherung liegt darin, dass diese für alle Reisen, die innerhalb des Versicherungszeitraumes liegen, gilt, soweit die Reisen nicht die vorab vereinbarte Versicherungsgrenze übersteigen. Allenfalls sollte eine Aufstockung der Reiseversicherung erfolgen.

Was kostet der Selbstbehalt?

Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt können einen Selbstbehalt bis zu 25 Prozent aufweisen. Einige Versicherungen staffeln den Selbstbehalt nach dem Zeitraum, der bis zum Antritt der Reise noch verbleibt. Andere Versicherungen haben keine Staffelung, sondern haben einen pauschalisierten Selbstbehalt. Hier bleibt dieser auch bei einer Stornierung der Reise bis zu einem Tag vor der Reise bei dem Prozentsatz, der auch bei einer Stornierung der Reise gelten würde, wenn diese schon drei Monate vor Reiseantritt storniert werden müsste.

Was bekommt man bei einer Stornierung der Reise an Geld zurück?

Dies hängt davon ab, ob ein Selbstbehalt existiert oder nicht. Sollte kein Selbstbehalt existieren, so erhält der Reisende fast immer 100 Prozent der Reisekosten erstattet, sofern in den Versicherungsbedingungen keine Stornofristen und keine Staffelung der Stornokosten enthalten sind. Sollte ein Selbstbehalt existieren, so hängt hier zumeist der Anspruch davon ab, wann die Reise storniert wurde. Im Allgemeinen gilt hier: Je kurzfristiger die Reise storniert wurde, desto höher sind die Stornokosten. Diese sind grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters und der Fluggesellschaft verankert. Die Versicherung zahlt dann von den Stornokosten den prozentualen Teil, der in den Versicherungsbedingungen verankert ist.

Im Durchschnitt gelten folgende Stornogebühren bei Pauschalreisen, die nicht reserviert wurden (dynamische Reiseveranstalter und Linienflüge ausgeschlossen):

  • 20 – 30 Prozent bei Stornierungen bis zu 30 Tage vor Antritt der Reise
  • 50 – 70 Prozent bei Stornierungen von 29 bis zu 7 Tage vor Reiseantritt
  • 80 – 90 Prozent bei Stornierungen von 6 bis 1 Tag vor der Reise
  • 100 Prozent bei einer Stornierung am Reiseantrittstag

Bei dynamischen Reiseveranstaltern, in der Regel sind dies Reiseveranstalter, die tagesaktuelle Kontingente verkaufen, gelten größtenteils andere Stornogebühren. Hier werden im Durchschnitt 80 bis 100 Prozent der Reisekosten fällig, auch wenn die Reise am gleichen Tag gebucht wurde! Das Gleiche gilt bei Linienflügen! Gebuchte Linienflüge können grundsätzlich nicht mehr kostenfrei storniert werden. Hier werden sofort nach Buchung 100 Prozent der Stornogebühren fällig, sofern keine bestimmte Reservierungsfrist vereinbart wurde, was beispielsweise bei einer Buchung über einen Reiseveranstalter mitunter möglich sein kann.

Wichtiger Hinweis:

Grundsätzlich gilt bei Flügen folgende Regel:

Sollte der Reisende den Hinflug nicht nützen, so verfällt automatisch der Rückflug, und zwar unabhängig davon, ob der Reisende diesen vorab storniert hatte! Dies wird bei den Airlines als Noshow gewertet! Demzufolge ist es ratsam, den Hinflug am besten telefonisch oder im Reisebüro zu stornieren, damit der Rückflug erhalten bleibt, sofern dies gewünscht ist.

Welche Länder sind zumeist nicht bei einer Reiserücktrittsversicherung inbegriffen?

Oftmals sind Länder, in denen Krieg, Naturkatastrophen und Krisen herrschen, nicht mit abgesichert. Dazu gehören derzeit unter anderem Somalia, Afghanistan und Syrien.

Tipp:

Versuchen Sie stets eine Jahresversicherung abzuschließen. Die meisten Jahresversicherungen greifen auch in Deutschland ab einem Umkreis von 30 km zum Wohnort. Achten Sie darauf, dass bei Abschluss der Versicherung die Rettung via Hubschrauber mit abgesichert ist. Auch sollte der Krankenhausaufenthalt für den Geschädigten und auch für den Begleiter mit in den Leistungen enthalten sein. Wichtig ist die Erreichbarkeit der Versicherung im Ausland.

Achten Sie darauf, dass die Kundenhotlines kostenfrei zu erreichen sind. Ebenfalls ist es wichtig darauf zu achten, dass die Versicherung über eine Notfallnummer 24 h erreichbar und im besten Fall noch deutschsprachig ist. Vergessen Sie nicht die Reiserücktrittsversicherung spätestens drei Monate vor Ende der Versicherung zu kündigen, damit diese sich nicht weiterverlängert, sofern dies nicht gewünscht sein sollte.