Jede dritte Ehe in Deutschland landet vor dem Scheidungsrichter. Zurück bleiben Trennungskinder, die auf Unterhalt angewiesen sind. Das Statistische Bundesamt schätzt für 2012 ca. 2,2 Millionen Minderjährige, die Kindesunterhalt beziehen, ohne Kinder in Ausbildung wohlbemerkt.

Und wer sich trennt, zahlt oft drauf: All das, was vorher zu zweit bezahlt wurde, begleicht man jetzt allein. Besonders teuer wird es für denjenigen, bei dem das Trennungskind lebt. Betroffen sind vor allem Frauen, die dann durch Teilzeit- oder Minijobs oft von Armut bedroht sind.

Alleinerziehend und Vollzeit – oft ein Widerspruch

Wer Kinder allein erzieht, steckt in einem Dilemma: bei Vollzeitbeschäftigung bleibt erheblich weniger Zeit fürs Kind, meist ist man aber aus finanziellen Gründen darauf angewiesen. Laut Unterhaltsrechtsreform ist man sogar verpflichtet, ab dem dritten Lebensjahr des Kindes zu arbeiten. Was tun? Eltern müssen laut Gesetz ihren Kindern Unterhalt leisten. Wer das Kind pflegt, erzieht und betreut, leistet auch Unterhalt, den Betreuungsunterhalt.

Unterhalt nach Einkommen – die Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Der gesetzliche Mindestunterhalt hängt ab vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Jedoch muss immer ein bestimmter Betrag übrig bleiben, der Selbstbehalt. Er betrug 2015 monatlich 1080 Euro für Erwerbstätige und 880 Euro für nicht Erwerbstätige.

Wie das Einkommen ermittelt wird

Doch was zählt zum Nettoeinkommen? Gerichte bewerten diese Frage unterschiedlich. Deswegen ist der Gang zum Jugendamt oder Anwalt angeraten. Jedoch können sich Eltern auch außergerichtlich einigen, am besten schriftlich beim Jugendamt oder Notar. Geschieht das nicht, muss der Unterhaltspflichtige Auskunft über Einkommen und Vermögen geben, denn auf Unterhalt besteht Rechtsanspruch. Die als Unterhaltstitel oder Jugendamtsurkunde festgelegten Begriffe ermöglichen auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. eine Lohnpfändung.

Kinder kosten ständig Geld

Eine Beistandschaft beim Jugendamt kann helfen, in Streitfragen das Kind vor Gericht zu vertreten und damit Unterhaltsansprüche durchsetzen. Kostet das Kind mehr, z.B. bei Klassenfahrten oder Zahngesundheit, sind beide Eltern gefordert, natürlich anteilig ihrer Einkommensverhältnisse. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung muss gezahlt werden, ab Volljährigkeit der Kinder sind beide Elternteile in der Pflicht. Und was ist, wenn der Partner nicht zahlt? Alleinerziehende können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate erhalten, der jedoch mit dem zwölften Lebensjahr des Kindes endet.

Zusatzkosten Expartner

Nicht nur Kinder sind unterhaltsberechtigt, auch der ehemalige Partner. Und das auch, wenn man nicht verheiratet war. Voraussetzung ist, dass man gemeinsam Kinder unter drei Jahren betreut hat. Betreuungsunterhalt muss gezahlt werden, wenn man keine Vollzeitstelle annehmen kann aufgrund fehlender Betreuung fürs Kind. Die Zusatzkosten für den Expartner richten sich nach dem Einkommen, das das betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat, abzüglich des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen.